Hundebetreuung in Oldenburg: Dogsharing statt Hundesitter
In Oldenburg findest du mit der Patzo App jemanden aus deinem Stadtteil, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht – oder einen Hund, mit dem du Zeit verbringst. Kostenlos, weil beide Seiten etwas davon haben. Hunte, Haaren, Bürgerbusch, Eversten Holz: An Wegen mangelt es hier nicht, an Zeit schon.
Für iPhone und Android
Dogsharing in Oldenburg: so fängt es an
Organisiert wird das über die Patzo App – kostenlos, für iPhone und Android. Du siehst darin Hunde und Menschen aus deiner Umgebung, nach Entfernung sortiert, und entscheidest selbst, wen du kennenlernen willst.
Profil anlegen
Erzähl, wer du bist, wie viel Zeit du hast und was du dir vorstellst. Hundehalter:innen legen zusätzlich ein Profil für ihren Hund an.
Nachbarschaft ansehen
Du siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung. Interessiert ihr euch beide füreinander, entsteht ein Match.
Kennenlernen
Schreibt euch, trefft euch, geht die erste Runde zusammen. Ohne Verpflichtung – und ohne dass am ersten Tag schon jemand allein mit dem Hund losziehen muss.
Betreuung planen
Wird daraus Vertrauen, plant ihr feste Zeiten in der App: den Mittwochs-Spaziergang, den Bürotag, die Urlaubswoche.
Profil, Matching, Chat und Betreuungsplanung kosten nichts.
Hunde und Menschen aus Oldenburg
Keine Symbolbilder, sondern ein paar der echten Profile aus der Patzo App. Tipp auf eines. Nach dem Download der App wird es dir direkt angezeigt.
Warum Dogsharing in Oldenburg gut funktioniert
Oldenburg hat, gemessen an seiner Größe, ungewöhnlich viel Wasser und Grün: Hunte, Haaren, ein halbes Dutzend Seen, Bürgerbusch, Eversten Holz, Schlossgarten. Was hier fehlt, ist selten der Weg – meistens die Zeit, ihn zu gehen.
Genau die bringt eine zweite Person mit. Und davon gibt es in Oldenburg viele: eine Universität mit mehreren tausend Studierenden, viele kleine Wohnungen, in denen ein eigener Hund nicht geht, Nachbarn im Ruhestand, denen ein Hund im Alltag fehlt. Auf der anderen Seite Halter:innen, deren Arbeitstag nicht zum Rhythmus eines Hundes passt.
Weil beide Seiten etwas bekommen, fließt zwischen euch kein Geld. Dein Hund bekommt die Runde, die sonst ausfällt; die andere Person bekommt regelmäßig Zeit mit einem Hund, ohne Steuer, ohne Anschaffung, ohne eine Verpflichtung über zwölf Jahre. Ein bezahlter Gassiservice leistet nur die eine Hälfte davon.
Dazu kommt das Ortswissen, das nur aus der Nachbarschaft kommt: Welche der sieben Freilaufflächen ist um sieben Uhr abends frei, welche fällt gerade wegen des Kramermarkts aus, ab wann im Juli darf man im Bürgerbusch wieder ableinen – das weiß man, wenn man dort wohnt, und sonst nicht.
Gassi gehen in Oldenburg – ohne eigenen Hund
Die andere Hälfte von Dogsharing sind Menschen ohne eigenen Hund, die regelmäßig Zeit mit einem verbringen wollen. Der übliche Weg dahin ist der Gassidienst im Tierheim – sinnvoll, aber anders: wechselnde Hunde, die Zeiten der Einrichtung, wenig Kontinuität. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Stadtteil, und die Zeiten macht ihr unter euch aus.
Oldenburg ist dafür gut ausgestattet. Der Schlossgarten und der Everstenholz liegen zu Fuß erreichbar am Zentrum, der Bürgerbusch im Nordwesten gibt eine lange Runde her, an Flötenteich, Drielaker und Tweelbäker See geht es ans Wasser – und sieben Freilaufflächen sind über die Stadt verteilt.
Was du dabei wissen solltest: Schau aufs Datum. Zwischen dem 1. April und dem 15. Juli bleibt die Leine in über zwanzig Gebieten dran, in der Innenstadt, im Schlossgarten, im Eversten-Holz und auf Friedhöfen ohnehin ganzjährig. Nimm eigene Kotbeutel mit – an den Freilaufflächen stehen Mülleimer, aber keine Spender. Und wenn ihr Bus fahrt: Der Hund braucht ein Kinderticket.
Der erste Schritt ist klein: Profil anlegen, Hunde aus deinem Stadtteil ansehen, schreiben. Es kostet dich nichts und die Halterin auch nicht, weil beide Seiten etwas davon haben. Und auf der anderen Seite gibt es in Oldenburg mehr Menschen, als du denkst, deren Hund den halben Tag allein ist und die genau darauf warten, dass sich jemand meldet.
Was du vor der ersten gemeinsamen Runde klären solltest
Welche der sieben Flächen eure ist. Und ob sie gerade verfügbar ist – an der Weser-Ems-Halle und an der Großmarktstraße lohnt im Herbst ein Blick, ob nicht gerade Kramermarkt ist.
Die Jahreszeit. Wer im Mai anfängt, lernt einen Hund kennen, der überall an der Leine läuft. Wer im September anfängt, einen anderen. Beides ist in Ordnung – man sollte es nur wissen.
Die Haftpflichtversicherung. In Niedersachsen ist sie für jeden Hund Pflicht, es gibt sie also. Die Frage ist nur, ob sie auch greift, wenn eine andere Person den Hund führt.
Wie der Hund am Wasser reagiert. In Oldenburg endet fast jede lange Runde an einem See oder an der Hunte. Ob er schwimmt, ob er Enten nachstellt, ob er nass mit in den Bus darf.
Was in der praktischen Sachkundeprüfung geübt wurde. Wenn die Halterin ihren Hundeführerschein gemacht hat, gibt es feste Kommandos und Situationen, die der Hund kennt. Die zu übernehmen spart euch beiden Wochen.
Das andere sind die Dinge, die in keiner Verordnung stehen und trotzdem darüber entscheiden, ob es funktioniert:
Wie ihr anfangt. Die erste Runde geht ihr zusammen, die zweite auch. Erst wenn beide Seiten ein gutes Gefühl haben, geht die zweite Person allein los. Dafür gibt es keine Frist.
Zeiten, Übergabe, Futter. Welche Runden sind verbindlich, und wie sagt man ab? Eine Verabredung, die niemand absagen darf, hält keine drei Wochen. Wo holst du den Hund ab – und wenn er mit zu dir nach Hause oder ins Büro kommt, ist er dort entspannt? Dazu das Kleine: welche Leine, welche Kommandos, was er fressen darf und was auf keinen Fall.
Der Fall, den niemand plant. Welche Tierarztpraxis wird im Notfall angefahren, wer darf entscheiden, wer übernimmt die Rechnung. Ein Satz dazu vorher spart im Ernstfall eine halbe Stunde.
Wie ihr wieder aufhört. Beide dürfen jederzeit sagen, dass es nicht passt – ohne Begründung. Genau das macht es leicht, überhaupt anzufangen.
Hundehaltung in Oldenburg: was hinter den Zahlen steht
Die meisten Städte sagen „in Grünanlagen gilt Leinenpflicht“ und lassen den Rest offen. Oldenburg macht etwas anderes: Es führt ein nummeriertes Verzeichnis – jede Freilauffläche, jedes Gebiet mit saisonaler Anleinpflicht, jedes mit ganzjähriger, einzeln benannt und durchnummeriert.
Das klingt nach Bürokratie, ist im Alltag aber das Gegenteil. Man kann nachsehen, statt zu raten.
Sieben Hundefreilaufflächen gibt es: Großmarktstraße, Flötenteich, Weser-Ems-Halle, südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße, Schulzentrum Kreyenbrück, Harreweg und Drielaker See. Alle sind beschildert, daneben stehen Mülleimer – Tüten muss man selbst mitbringen.
Zwei davon sind allerdings nicht dauerhaft verfügbar. Die Stadt schreibt ausdrücklich, dass die Flächen an der Weser-Ems-Halle und an der Großmarktstraße zeitweise für den Kramermarkt oder für Zirkusveranstaltungen gebraucht werden und dann ausfallen. Das ist die Art Detail, die man erst merkt, wenn man im Oktober vor einem Riesenrad steht.
Zwei Listen, zwei Jahreszeiten
Die erste Liste gilt vom 1. April bis 15. Juli, der Brut- und Setzzeit. Über zwanzig Gebiete stehen darauf: Großer und Kleiner Bürgerbusch, Mühlenhunte, Tegelbusch, Dobbenteich, Kennedyteiche, Bürgerfelder Teiche, Swarte Moor, Flötenteich, Drielaker See, Tweelbäker See, Wunderburgpark, Rasteder Geestrand, Heidbrook, Hundsmühler Höhe. Es sind, mit anderen Worten, fast alle Gebiete, in die man mit einem Hund gehen würde.
Braunschweig macht es genauso und mit denselben Daten – dort heißt die Kategorie „freie Landschaft“ und schließt Parks innerhalb der Stadt mit ein. In diesen dreieinhalb Monaten sind die ausgewiesenen Freilaufflächen deshalb praktisch die einzige Option.
Die zweite Liste gilt ganzjährig: die Innenstadt zwischen Schlossplatz, Heiligengeistwall, Staulinie, Poststraße und Theaterwall, der Schlossgarten, das Eversten-Holz, das Everstenmoor, die Haarenniederung, das Blankenburger Holz – und sämtliche Friedhöfe, die einzeln aufgeführt sind.
Ein hübscher Sonderfall ist der Utkiek: Dort gilt die Anleinpflicht von April bis Mitte Juli, und für den Rest des Jahres bittet die Stadt lediglich darum, den Hund aus Rücksicht auf andere freiwillig anzuleinen. Eine Bitte statt einer Vorschrift – das liest man selten in einer Verordnung.
Und beim Everstenholz greifen beide Listen ineinander: Der Wald ist ganzjähriges Leinengebiet, und selbst in der dortigen Freilaufzone kommt von April bis Mitte Juli die Leine dran.
Was Niedersachsen verlangt
Bei den Halterpflichten ist Niedersachsen eines der strengsten Länder – und zwar für alle Hunde. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, braucht einen Sachkundenachweis: Theorie vor der Anschaffung, Praxis im ersten Jahr. Dazu eine Haftpflichtversicherung über 500.000 € und 250.000 €, einen Mikrochip ab sechs Monaten und die Eintragung ins gebührenpflichtige zentrale Hunderegister.
Eine Rasseliste gibt es dafür nicht – gefährlich ist ein Hund erst, wenn die Behörde das nach einem Vorfall feststellt. Passend dazu kennt auch die Oldenburger Steuer keinen erhöhten Satz.
Für das Dogsharing ist das die angenehmste Ausgangslage, die es gibt: Versicherung und Ausbildung der haltenden Person kann man hier voraussetzen. Beides gehört ihr, nicht dem Hund – und keines davon brauchst du, um einen fremden Hund auszuführen.
Hundesteuer, Anleinpflicht und Freilauf in Oldenburg
Die Regeln kommen teils von der Stadt, teils vom Land Niedersachsen. Jede Angabe unten ist mit ihrer Quelle verlinkt – bitte dort gegenprüfen, bevor du dich darauf verlässt.
Hundesteuer
108 € für den ersten Hund – und keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde
- Erster Hund
- 108 € pro Jahr
- Zweiter Hund
- 132 € pro Jahr
- Jeder weitere
- 168 € pro Jahr
- Fällig
- 15. Februar, Mai, August, November
Oldenburg staffelt in drei Stufen und liegt damit im unteren Drittel der deutschen Großstädte. Einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde nennt die Stadt nicht – passend dazu, dass Niedersachsen keine Rasseliste kennt: Gefährlich ist ein Hund dort erst, wenn er auffällig geworden ist. Gezahlt wird in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Angemeldet wird innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt. Steuerfrei bleiben Hunde, die nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet gehalten werden und nachweislich anderswo versteuert sind – die übliche Grenze, an der eine längere Urlaubsvertretung kippt. Befreit werden auf Antrag Blindenführhunde und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind. Eine Besonderheit der Verwaltung: Seit 2020 verschickt Oldenburg Dauerbescheide, die bis zu einer Änderung fortgelten – den Bescheid also aufbewahren.
Pflichten
Niedersachsen verlangt von jeder Ersthalterin einen Hundeführerschein
- Sachkunde
- alle Ersthalter: Theorie vor, Praxis im 1. Jahr
- Haftpflicht
- alle Hunde, 500.000 € / 250.000 €
- Mikrochip
- alle Hunde ab sechs Monaten
- Hunderegister
- Pflicht, gebührenpflichtig
Niedersachsen gehört zu den strengsten Bundesländern – und zwar für alle Hunde, nicht nur für auffällige. Wer zum ersten Mal einen Hund hält, muss nach dem Niedersächsischen Hundegesetz einen Sachkundenachweis erbringen: den theoretischen Teil vor der Anschaffung, den praktischen innerhalb des ersten Jahres. Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden vorgeschrieben, dazu ein Mikrochip ab sechs Monaten und die Eintragung in das gebührenpflichtige zentrale Hunderegister des Landes. Eine Rasseliste gibt es nicht: Als gefährlich gilt ein Hund erst, wenn die Behörde das nach einem Vorfall feststellt. Für das Dogsharing ist das eine gute Ausgangslage – Versicherung und Sachkunde der haltenden Person kann man in Oldenburg voraussetzen. Der Sachkundenachweis hängt allerdings an ihr, nicht am Hund, und ist keine Voraussetzung dafür, dass du einen fremden Hund führst.
Quelle: Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Das Niedersächsische Hundegesetz
Anleinpflicht
Anleinpflicht vom 1. April bis 15. Juli in gut zwanzig benannten Gebieten
- Brut- und Setzzeit
- 1. April bis 15. Juli
- Betroffen
- über 20 einzeln benannte Gebiete
- Ganzjährig angeleint
- rund zwei Dutzend weitere Gebiete
- Innenstadt und Friedhöfe
- ganzjährig
Oldenburg arbeitet mit zwei Listen statt mit einer Pauschalregel. Vom 1. April bis 15. Juli, also in der Brut- und Setzzeit, gilt die Anleinpflicht in über zwanzig namentlich genannten Gebieten – darunter Großer und Kleiner Bürgerbusch, Mühlenhunte, Tegelbusch, Dobbenteich und Wittschiebenteich, Kennedyteiche, Bürgerfelder Teiche, Swarte Moor, Flötenteich, Drielaker See, Tweelbäker See, Wunderburgpark, Rasteder Geestrand, Heidbrook und Hundsmühler Höhe. Ganzjährig angeleint wird in rund zwei Dutzend weiteren Gebieten: in der Innenstadt zwischen Schlossplatz, Heiligengeistwall, Staulinie, Poststraße und Theaterwall, im Schlossgarten, im Eversten-Holz, im Everstenmoor, in der Haarenniederung, im Blankenburger Holz und auf sämtlichen Friedhöfen. Ein Sonderfall ist der Utkiek: Dort gilt die Anleinpflicht vom 1. April bis 15. Juli, im übrigen Zeitraum bittet die Stadt lediglich darum, den Hund aus Rücksicht freiwillig anzuleinen.
Quelle: Stadt Oldenburg, An die Leine: Anleinpflicht für Hunde vom 1. April bis 15. Juli
Freilauf
Sieben Hundefreilaufflächen – zwei davon können bei Kramermarkt oder Zirkus wegfallen
- Freilaufflächen
- 7
- Gekennzeichnet
- mit Hinweisschildern, Mülleimer daneben
- Zeitweise gesperrt
- Weser-Ems-Halle und Großmarktstraße
- Everstenholz-Freilaufzone
- 1.4. bis 15.7. angeleint
Die sieben ausgewiesenen Freilaufflächen liegen an der Großmarktstraße, am Flötenteich, an der Weser-Ems-Halle, südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße, am Schulzentrum Kreyenbrück, am Harreweg und am Drielaker See. Sie sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet, und in unmittelbarer Nähe stehen Mülleimer – Tüten muss allerdings jede Halterin selbst mitbringen. Zwei Flächen sind nicht dauerhaft verfügbar: Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Flächen an der Weser-Ems-Halle und an der Großmarktstraße zeitweise anders genutzt werden, etwa für den Kramermarkt oder für Zirkusveranstaltungen, und dann als Freilauffläche ausfallen. Eine achte Fläche gibt es im Everstenholz, für die aber eine eigene Regel gilt: Der Wald selbst ist ganzjähriges Leinengebiet, und in der Freilaufzone dort greift zusätzlich vom 1. April bis 15. Juli die Anleinpflicht.
Bus und Bahn
Der Hund zahlt Kinderfahrpreis – gefährliche Hunde dürfen gar nicht mit
- Ticket
- Einzelticket zum Kinderfahrpreis
- Im Behälter
- kostenlos
- Tageskarte
- ein Hund statt eines Kindes
- Gefährliche Hunde
- von der Beförderung ausgeschlossen
Im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen, zu dem die VWG in Oldenburg gehört, fahren kleine Tiere und kleine Hunde in geeigneten Behältern – Transportbox, Reisetasche, Käfig – kostenlos mit. Alle anderen Hunde brauchen ein Einzelticket zum Kinderfahrpreis, müssen angeleint sein und werden nur mitgenommen, wenn genug Platz ist. Auf VBN-Tageskarten darf ein Hund anstelle eines Kindes mitreisen. Blindenführ- und Assistenzhunde mit dem Merkzeichen B oder Bl im Schwerbehindertenausweis fahren kostenlos und ohne Maulkorb. Bemerkenswert und in dieser Schärfe selten: Aggressive und gefährliche Hunde sind von der Beförderung im VBN vollständig ausgeschlossen.
Quelle: VBN, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen 2026
Stand: 08/2026. Wir prüfen diese Angaben regelmäßig – verbindlich ist immer die jeweils verlinkte Quelle.
Wo Hunde in Oldenburg frei laufen dürfen
Eine Auswahl der Flächen, die sich lohnen – mit dem, was du vorher wissen solltest.
Hundefreilauffläche Flötenteich
Ohmstede
Freilauffläche direkt am See im Nordosten. Der Teich selbst steht auf der Liste mit Anleinpflicht von April bis Mitte Juli – die ausgewiesene Fläche ist die Ausnahme.
Hundefreilauffläche Drielaker See
Osternburg
Die südlichste der sieben Flächen, am Wasser. Gut kombinierbar mit einer angeleinten Runde um den See.
Hundefreilauffläche Harreweg
Kreyenbrück
Zusammen mit der Fläche am Schulzentrum Kreyenbrück die Adresse für den Süden der Stadt.
Großer und Kleiner Bürgerbusch
Nordwesten
Eines der schönsten Waldgebiete Oldenburgs – vom 1. April bis 15. Juli aber Leinengebiet. Von Mitte Juli bis Ende März die lange Runde.
Schlossgarten
Innenstadt
Der große Landschaftsgarten mitten in der Stadt. Ganzjährige Anleinpflicht, dafür zu Fuß aus dem Zentrum erreichbar und ohne eine Straße dazwischen.
Häufige Fragen zu Dogsharing in Oldenburg
Was kostet Hundebetreuung in Oldenburg?
Beim Dogsharing nichts. Ihr seid Nachbarn, die sich gegenseitig helfen – kein Stundensatz, keine Vermittlungsgebühr. Bezahlte Betreuung liegt üblicherweise bei 15 bis 25 € pro Gassirunde; dieser Kostenblock entfällt, weil beide Seiten etwas davon haben.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg?
108 € pro Jahr für den ersten Hund, 132 € für den zweiten und 168 € für jeden weiteren. Einen erhöhten Satz für gefährliche Hunde gibt es nicht – Niedersachsen kennt keine Rasseliste. Gezahlt wird in vier Quartalsbeträgen zum 15. Februar, Mai, August und November; angemeldet wird binnen 14 Tagen.
Wann gilt in Oldenburg Anleinpflicht?
Vom 1. April bis 15. Juli – der Brut- und Setzzeit – in über zwanzig namentlich genannten Gebieten, darunter Bürgerbusch, Mühlenhunte, Tegelbusch, Flötenteich, Drielaker und Tweelbäker See. Ganzjährig gilt sie in rund zwei Dutzend weiteren Gebieten, unter anderem in der Innenstadt, im Schlossgarten, im Eversten-Holz und auf allen Friedhöfen.
Wo darf mein Hund in Oldenburg ohne Leine laufen?
Auf sieben ausgewiesenen Hundefreilaufflächen: Großmarktstraße, Flötenteich, Weser-Ems-Halle, südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße, Schulzentrum Kreyenbrück, Harreweg und Drielaker See. Sie sind beschildert. Zwei davon fallen zeitweise weg, wenn die Fläche für den Kramermarkt oder einen Zirkus gebraucht wird.
Ich möchte in Oldenburg mit einem Hund Gassi gehen, habe aber keinen eigenen. Geht das?
Ja, genau dafür ist Dogsharing gemacht. Du legst ein Profil an, siehst Hunde aus deinem Stadtteil und meldest dich bei denen, die zu dir passen. Anders als beim Gassidienst im Tierheim gehst du nicht mit wechselnden Hunden, sondern baust eine Verbindung zu einem bestimmten Hund auf. Der Hundeführerschein, den Niedersachsen verlangt, gehört der haltenden Person – du brauchst ihn nicht.
Kann ich in Oldenburg einen Hund ausleihen oder mieten?
„Ausleihen“ trifft es nicht: Ein Hund ist kein Gegenstand, und niemand übergibt ihn an Fremde. Was es gibt, ist eine feste Verbindung zu einem Hund aus deiner Nachbarschaft – erst kennenlernen, dann gemeinsame Runden, dann auch mal allein. Es fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben.
Wie finde ich in Oldenburg einen Hundesitter?
Es gibt zwei Wege. Bezahlte Hundesitter und Gassiservices findest du über die üblichen Portale; sie rechnen pro Runde ab, meist 15 bis 25 €, und sie sitzen selten in genau deinem Stadtteil. Der zweite Weg ist Dogsharing: jemand aus deiner Nachbarschaft, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht, weil er selbst gern Zeit mit einem Hund verbringt. Dabei fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben. Und weil es in Oldenburg in fast jeder Straße Menschen gibt, die gern mit einem Hund unterwegs wären, ist die Chance groß, dass jemand davon zu Fuß bei euch ist – anders als bei einem Dienstleister, von dem es in der ganzen Stadt eine Handvoll gibt.
Gassi gehen im Tierheim Oldenburg oder Dogsharing – was ist der Unterschied?
Beides ist sinnvoll, aber es ist nicht dasselbe. Im Tierheim gehst du meist nach einer Einführung mit wechselnden Hunden und zu den Zeiten der Einrichtung. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Stadtteil, und die Zeiten macht ihr unter euch aus. Für den Hund bedeutet das Kontinuität statt wechselnder Menschen, für dich eine echte Bindung statt einer Schicht. Geld fließt in beiden Fällen keines.
Schau, wer in Oldenburg schon dabei ist
Dogsharing organisierst du über die Patzo App: Profil anlegen, Nachbarschaft ansehen, entscheiden. Ohne Abo.
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