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Hundebetreuung in der Schweiz: Dogsharing statt Hundesitter

Mit der Patzo App findest du in der Schweiz jemanden aus deinem Quartier, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht – oder einen Hund, mit dem du Zeit verbringst. Kostenlos, weil beide Seiten etwas davon haben. Der Bund verlangt, dass jeder Hund täglich ins Freie kommt – und an den Tagen, an denen das allein nicht aufgeht, ist jemand aus dem Quartier schneller da als ein bezahlter Dienst.

Für iPhone und Android

So geht's

Dogsharing in der Schweiz: so fängt es an

Organisiert wird das über die Patzo App – kostenlos, für iPhone und Android. Du siehst darin Hunde und Menschen aus deiner Umgebung, nach Entfernung sortiert, und entscheidest selbst, wen du kennenlernen willst.

  1. Profil anlegen

    Erzähl, wer du bist, wie viel Zeit du hast und was du dir vorstellst. Hundehalter:innen legen zusätzlich ein Profil für ihren Hund an.

  2. Nachbarschaft ansehen

    Du siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung. Interessiert ihr euch beide füreinander, entsteht ein Match.

  3. Kennenlernen

    Schreibt euch, trefft euch, geht die erste Runde zusammen. Ohne Verpflichtung – und ohne dass am ersten Tag schon jemand allein mit dem Hund losziehen muss.

  4. Betreuung planen

    Wird daraus Vertrauen, plant ihr feste Zeiten in der App: den Mittwochs-Spaziergang, den Bürotag, die Urlaubswoche.

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Profil, Matching, Chat und Betreuungsplanung kosten nichts.

Der Überblick

Was in der Schweiz überall gilt

Diese Punkte gelten unabhängig davon, wo in der Schweiz du wohnst. Alles, was sich je nach Kanton und Stadt unterscheidet, steht darunter.

Was bundesweit gilt

Hunde müssen täglich im Freien ausgeführt werden – das ist Bundesrecht, keine Empfehlung

Ausführen
täglich, dem Bedürfnis entsprechend
Wenn möglich
auch unangeleint
Kontakt zu Menschen
täglich
Zwinger oder Laufkette
gilt nicht als Auslauf

Art. 71 der Tierschutzverordnung verlangt, dass Hunde täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden – soweit möglich auch unangeleint. Können sie nicht ausgeführt werden, müssen sie täglich Auslauf haben, und der Aufenthalt im Zwinger oder an der Laufkette zählt ausdrücklich nicht dazu. Art. 70 verlangt zusätzlich täglichen Kontakt zu Menschen. Das ist eine Pflicht mit echten Folgen: In einem kleinen, dicht bebauten und teuren Kanton, in dem viele Menschen weit und lange arbeiten, ist der tägliche Auslauf für manche Haushalte allein kaum zu schaffen. Basel-Stadt führt genau das als Grund für seine Hundeareale an.

Quelle: BLV, Hunde halten – Bewegung und Sozialkontakt

Kurspflicht

Das nationale Kursobligatorium fiel 2017 – seither führt jeder Kanton seine eigene Regel

Obligatorisch war
1.9.2008 bis 31.12.2016
Aufgehoben per
1. Januar 2017
Zürich
Theorie und Praxis, seit 1.6.2025
Basel-Stadt
Basiskurs, seit 1.4.2025
Genf und Waadt
abgeschafft

Von 2008 bis Ende 2016 galt schweizweit der Sachkundenachweis (SKN). Der Bund hob das Obligatorium per 1. Januar 2017 auf und empfiehlt Kurse seitdem nur noch – worauf ein Teil der Kantone eigene Kurspflichten einführte und ein anderer Teil sie ganz abschaffte. Das Ergebnis ist eine Landkarte, die sich in beide Richtungen bewegt: Zürich hat zum 1. Juni 2025 einen Theorie- und Praxiskurs eingeführt, Basel-Stadt zum 1. April 2025 einen achtstündigen Basiskurs, Luzern verlangt seit 2023 das Nationale Hundehalter-Brevet. Genf hat seine Pflichtkurse dagegen 2023 abgeschafft, die Waadt schon 2017. Bern und St. Gallen kennen gar keine.

Quelle: BLV, Hunde halten – Ausbildung und Kurse

Haftpflicht

In zwei Kantonen muss die Versicherung auch die Person decken, die den Hund übernimmt

Bern
mind. 3 Mio. CHF
Tessin
mind. 3 Mio. CHF
Zürich
mind. 1 Mio. CHF
Luzern
nicht allgemein vorgeschrieben
St. Gallen und Tessin
deckt auch die betreuende Person

Der Bund schreibt keine Haftpflicht vor, die Kantone tun es sehr verschieden: Bern und das Tessin verlangen drei Millionen Franken, Zürich eine Million, Luzern gar keine allgemeine. Zwei Kantone gehen aber einen Schritt weiter, den sonst nirgends jemand geht – sie schreiben vor, dass die Deckung nicht nur die haltende Person umfasst. Art. 7 des St. Galler Hundegesetzes bezieht ausdrücklich die beaufsichtigende Person ein, und Art. 5 der Tessiner Legge sui cani nennt den „detentore occasionale“, also die Person, die den Hund gelegentlich übernimmt. Damit ist genau das, was beim Dogsharing passiert, in zwei Kantonen ausdrücklich mitversichert.

Je Kanton mit der amtlichen Quelle belegt – siehe die Abschnitte weiter unten.

Hundetaxe

Zwischen 50 und 190 CHF – und in mehreren Kantonen aus zwei Teilen zusammengesetzt

Günstigste Stadt hier
Genf, 50 CHF Kantonssteuer
Teuerste Städte hier
Lausanne und Winterthur, 190 CHF
Zürich
160 CHF, davon 30 an den Kanton
Steuerpflichtig ab
meist 3 bis 6 Monaten

In mehreren Kantonen ist die Taxe kein einzelner Betrag, sondern eine Summe: Zürich verlangt 130 CHF für die Stadt plus 30 CHF Kantonsbeitrag, Winterthur 160 plus 30, Lausanne 100 für den Kanton plus 90 für die Gemeinde. Das Tessin setzt nur einen Rahmen von 75 bis 125 CHF, aus dem 40 CHF an den Kanton und 25 CHF in den Fondo soccorso animali gehen; welchen Satz die Gemeinde daraus wählt, entscheidet sie selbst. Genf staffelt am stärksten: 50 CHF für den ersten Hund, 70 CHF mehr für den zweiten, 100 CHF mehr für jeden weiteren, dazu vier Franken Seuchenfonds und ein Franken Streunerversicherung je Hund.

Jede Zahl steht mit ihrer amtlichen Quelle auf der Seite der jeweiligen Stadt.

Bahn, Tram und Bus

Landesweit einheitlich: bis 30 cm im Behälter gratis, sonst der halbe Preis

Bis 30 cm Risthöhe
im Behälter kostenlos
Alle anderen Hunde
Billett zum halben Preis
Hunde-Tageskarte
25 CHF, schweizweit
Hunde-Pass
60 CHF im Monat, 350 CHF im Jahr

Das ist die einzige Regel, die in der Schweiz überall gleich ist – und zugleich die einfachste im ganzen deutschsprachigen Raum. Bis 30 cm Risthöhe fährt der Hund im Behälter gratis, alle anderen brauchen ein Billett zum halben Preis der 2. Klasse. Wer regelmässig unterwegs ist, nimmt die schweizweite Hunde-Tageskarte für 25 CHF oder den Hunde-Pass. Angeleint sein muss der Hund im Fahrzeug überall – und er darf dabei ausdrücklich auch von einer anderen Person als der Halterin begleitet werden.

Je Stadt mit der amtlichen Quelle belegt – auf der Seite der jeweiligen Stadt.

Stand: 08/2026. Wir prüfen diese Angaben regelmäßig – verbindlich ist immer die jeweils verlinkte Quelle.

Städte

Dogsharing in 10 Städten

Was in deiner Stadt gilt, steht auf ihrer Seite: Hundetaxe, Leinenregeln, Auslaufflächen und Nahverkehr. Was darüber gilt – Haftpflicht, Sachkunde, Chip – entscheidet der Kanton.

Kanton Zürich

Haftpflicht
alle Hunde, mind. 1 Mio. CHF
Sachkunde
Theorie und Praxis, seit 1.6.2025
Chip & Register
alle Hunde, AMICUS

Die Kurspflicht knüpft daran, dass jemand einen Hund mindestens drei Monate hält – gemeinsame Runden lösen sie nicht aus. Vom Theorieteil befreit ist, wer in den letzten zehn Jahren schon einmal mindestens sechs Monate am Stück einen Hund gehalten hat.

Quelle: Kanton Zürich, Hunde

  • Zürich

    Seit Juni 2025 gehören ein Theorie- und ein Praxiskurs in Zürich für fast alle dazu, die einen Hund halten. Wer mit einem Hund nur unterwegs ist, ohne ihn zu halten, braucht sie nicht.

  • Winterthur

    Winterthur erlässt keine eigenen Hundevorschriften – weder eine Leinenpflicht in den Parks noch ausgewiesene Hundezonen. Wo kein Schild steht, entscheidest du; nur im Wald gilt von April bis Juli die Leine.

Kanton Bern

Haftpflicht
alle Hunde, mind. 3 Mio. CHF
Sachkunde
keine, nur empfohlen
Chip & Register
alle Hunde, AMICUS

Drei Millionen Franken – zusammen mit dem Tessin die höchste Mindestdeckung hier – und gleichzeitig keine Ausbildungspflicht und keine Rassenliste. Höchstens drei Hunde je Person gleichzeitig.

Quelle: Kanton Bern, Hundegesetz

  • Bern

    In Bern ist der Freilauf die Regel und die Leine die Ausnahme: Die Stadt benennt einzelne Zonen, alles andere bleibt offen. Ausgewiesene Hundewiesen gibt es deshalb gar nicht – dafür die Aarewege und den Bremgartenwald.

  • Biel/Bienne

    Biel dreht die übliche Regel um: Die Leine gilt überall, frei laufen darf der Hund nur in drei Zonen – im Wald, am Strandboden und im Bözingenfeld. Wer ihn dort ableint, braucht allerdings selbst eine bestandene Hundeprüfung.

Basel-Stadt

Haftpflicht
keine kantonale Pflicht
Sachkunde
Basiskurs Pflicht, seit 1.4.2025
Chip & Register
alle Hunde, AMICUS

Der Basiskurs umfasst acht Praxislektionen ohne Prüfung und ist binnen zwölf Monaten ab Anschaffung zu absolvieren. Mit derselben Revision wurde die Hundemarke abgeschafft. Keine generelle Leinenpflicht – dafür zwischen 22 und 6 Uhr und im Wald vom 1. April bis 31. Juli.

Quelle: Kanton Basel-Stadt, Revision der Hundeverordnung in zwei Punkten

  • Basel

    Basel vertraut Hundehalter:innen mehr als die meisten Städte: Eine generelle Leinenpflicht gibt es nicht. Dafür gehört der Hund nachts an die Leine und im Frühsommer im Wald – und wer neu anfängt, macht erst einen Kurs.

Kanton Luzern

Haftpflicht
nicht allgemein vorgeschrieben
Sachkunde
Nationales Hundehalter-Brevet, binnen 18 Monaten
Chip & Register
alle Hunde, AMICUS

Das Brevet gilt für Ersthalter:innen und für importierte Hunde. Eine Haftpflicht kann die Behörde im Einzelfall anordnen, allgemein vorgeschrieben ist sie nicht – hier ist die Versicherung also eine Entscheidung. Keine Rasseliste; im Wald gilt die Leine vom 1. April bis 31. Juli, Busse 100 CHF.

Quelle: Kanton Luzern, Veterinärdienst – Ausbildung Hund und Halter

  • Luzern

    Luzern hat genau drei Zonen, in denen Hunde frei laufen dürfen – dafür reichen zwei davon bis ans Wasser. In einer Stadt, deren Ufer sonst Promenade oder Badi ist, sind das die beiden Stellen zum Schwimmen.

Kanton St. Gallen

Haftpflicht
alle Hunde – inkl. der beaufsichtigenden Person
Sachkunde
keine
Chip & Register
alle Hunde, AMICUS

Art. 7 des Hundegesetzes verlangt, dass die Haftpflicht auch die Person deckt, die den Hund beaufsichtigt. Statt einer festen Leinenpflicht kennt Art. 8 eine Kontrollpflicht: angeleint wird, wenn die Kontrolle sonst fehlt. Keine Rasseliste, keine saisonale Waldregel.

Quelle: Kanton St. Gallen, Hundegesetz (sGS 456.1)

  • St. Gallen

    In St. Gallen muss die vorgeschriebene Haftpflicht auch die Person decken, die den Hund gerade führt. Die Frage, die anderswo jede Gassi-Absprache begleitet, ist hier im Gesetz beantwortet.

Kanton Genf

Haftpflicht
alle Hunde, Police erforderlich
Sachkunde
seit 2023 abgeschafft
Chip & Register
alle Hunde, AMICUS

Genf hat seine Theorie- und Praxiskurse 2023 wieder abgeschafft – Haftpflicht, AMICUS-Registrierung und eine gültige Tollwutimpfung bleiben. Wer mehr als drei fremde Hunde gleichzeitig führt, braucht eine Bewilligung des SCAV.

Quelle: Kanton Genf, Änderung des Hundegesetzes vom 29.4.2023

  • Genf

    Genf hat die Pflichtkurse für Hundehalter:innen 2023 wieder abgeschafft – anders als Zürich und Basel, die sie kurz darauf einführten. In der Stadt warten 26 Freilaufzonen, und im Wald gilt die Leine nur im Frühsommer.

Kanton Waadt

Haftpflicht
alle Hunde
Sachkunde
allgemeine Kurse seit 1.1.2017 abgeschafft
Chip & Register
alle Hunde, AMICUS

Die Waadt verlangt neben der Haftpflicht die Pflicht, den Hund per Ruf oder Geste zu beherrschen. In Lausanne entscheidet die Farbe des Schildes: blau Leine, gelb saisonal, rot Zutritt verboten – ohne Schild darf der Hund in Grünanlagen frei laufen.

Quelle: Kanton Waadt, Loi sur la police des chiens (RSV 133.75, PDF)

  • Lausanne

    In Lausannes Grünanlagen darf der Hund frei laufen, solange kein Schild etwas anderes sagt: Blau heißt Leine, Gelb heißt Leine je nach Jahreszeit, Rot heißt Zutritt verboten. Man muss also nur die Farben kennen.

Kanton Tessin

Haftpflicht
alle Hunde, 3 Mio. CHF – inkl. detentore occasionale
Sachkunde
nur für bewilligungspflichtige Rassen
Chip & Register
alle Hunde, AMICUS

Art. 5 der Legge sui cani verlangt, dass die Deckung sich auf den „detentore occasionale“ erstreckt – die Person, die den Hund gelegentlich übernimmt. Die Taxe setzt der Kanton als Rahmen von 75 bis 125 CHF; seit 1.1.2026 gehen davon 40 CHF an den Kanton.

Quelle: Kanton Tessin, Legge sui cani (LCani, 482.300)

  • Lugano

    Das Tessiner Hundegesetz denkt an die Person, die den Hund nur gelegentlich übernimmt: Die Haftpflicht muss sie ausdrücklich mitversichern. Was anderswo Verhandlungssache ist, steht hier im Gesetz.

Ein Satz Bundesrecht, sechsundzwanzig kantonale Antworten

Für Hunde gilt in der Schweiz auf Bundesebene fast nur eines, und es ist das Wichtigste: Der Hund muss täglich ausgeführt werden. Art. 71 der Tierschutzverordnung sagt das ohne Einschränkung, verlangt „soweit möglich“ auch unangeleinte Bewegung, und stellt klar, dass Zwinger und Laufkette nicht als Auslauf zählen. Dazu kommt aus Art. 70 der tägliche Kontakt zu Menschen.

Alles andere – Taxe, Kurse, Versicherung, Leine – ist kantonal. Und weil es 26 Kantone gibt, ist die Schweiz in diesem Thema das am stärksten zersplitterte Land im deutschsprachigen Raum.

Am deutlichsten sieht man das an den Kursen. Von 2008 bis Ende 2016 gab es ein nationales Obligatorium, den Sachkundenachweis. Der Bund hob es zum 1. Januar 2017 auf. Seitdem bewegt sich die Landkarte in beide Richtungen gleichzeitig: Zürich hat 2025 einen Theorie- und Praxiskurs eingeführt, Basel-Stadt im selben Jahr einen achtstündigen Basiskurs, Luzern verlangt seit 2023 das Nationale Hundehalter-Brevet – während Genf seine Pflichtkurse 2023 abgeschafft hat und die Waadt schon 2017. Bern und St. Gallen kennen gar keine.

Zwei Kantone versichern ausdrücklich die Person, die den Hund nur übernimmt

Das ist die interessanteste Vorschrift, die wir in drei Ländern gefunden haben, und sie kommt zweimal vor – beide Male in der Schweiz.

St. Gallen, Art. 7 des Hundegesetzes: Die Haftpflichtversicherung muss auch die beaufsichtigende Person decken.

Tessin, Art. 5 der Legge sui cani: Die Deckung erstreckt sich auf den „detentore occasionale“ – die Person, die den Hund gelegentlich übernimmt.

Zwei kantonale Gesetzgeber haben also unabhängig voneinander eine Konstellation ins Gesetz geschrieben, in der jemand einen Hund führt, der ihm nicht gehört – und sie ausdrücklich abgesichert. Das ist keine Randnotiz: Es ist die Anerkennung, dass geteilte Verantwortung für einen Hund ein normaler Fall ist und nicht ein Sonderfall.

In den übrigen Kantonen steht dieselbe Frage nicht im Gesetz, sondern in den Versicherungsbedingungen – meist unter „Hüterschaden“. Und in Luzern ist eine Haftpflicht überhaupt nicht allgemein vorgeschrieben; sie kann nur im Einzelfall angeordnet werden.

Die Leine ist nicht überall dasselbe – und in Lausanne entscheidet die Farbe

Die kantonalen und kommunalen Leinenregeln folgen in der Schweiz mehreren ganz verschiedenen Bauprinzipien:

  • Nach Zonen und Beschilderung. Zürich hat seine Grünanlagen 2020 in fünf Kategorien eingeteilt und 72 Gebiete neu ausgeschildert – von der Freilaufzone über ein Leinengebot nur von 10 bis 22 Uhr bis zur Hundeverbotszone. Eine Faustregel, die überall stimmt, gibt es damit nicht; es gibt die Tafel am Eingang.
  • Nach der Farbe des Schildes. In Lausanne bedeutet blau Leinenpflicht, gelb ein saisonales Leinengebot und rot, dass Hunde gar nicht hindürfen. Ohne Schild darf der Hund in Grünanlagen frei laufen. Die Karte ist ausdrücklich nur ein Hinweis – massgeblich ist die Signalisation vor Ort.
  • Als Kontrollpflicht statt Leinenpflicht. St. Gallen schreibt keine feste Leinenpflicht vor, sondern verlangt, dass angeleint wird, wenn die Kontrolle sonst fehlt.
  • Nach Tageszeit. Basel-Stadt kennt keine generelle Leinenpflicht, verlangt die kurze Leine aber zwischen 22 und 6 Uhr.

Eine Regel taucht dagegen fast überall auf und lohnt sich zu merken: Im Wald und bis 50 Meter in den Waldrand hinein gilt vom 1. April bis 31. Juli die Leine – Brut- und Setzzeit. In Genf endet sie schon am 15. Juli, in St. Gallen gibt es sie gar nicht.

Der öffentliche Verkehr ist der einfachste Teil

Was in Deutschland je nach Verkehrsverbund völlig anders geregelt ist, ist in der Schweiz landesweit einheitlich: bis 30 cm Risthöhe im Behälter gratis, alle anderen Hunde zum halben Preis der 2. Klasse. Wer regelmässig mit Hund fährt, nimmt die schweizweite Hunde-Tageskarte für 25 CHF oder den Hunde-Pass für 60 CHF im Monat.

Und ein Detail, das für zwei Menschen mit einem geteilten Hund praktisch ist: Der Hund darf ausdrücklich auch von einer anderen Person als der Halterin begleitet werden.

FAQ

Häufige Fragen zu Dogsharing in der Schweiz

Was kostet Hundebetreuung in der Schweiz?

Bezahlte Betreuung liegt in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland – je nach Stadt bei 25 bis 40 CHF für eine Gassirunde. Beim Dogsharing entfällt dieser Kostenblock ganz: Ihr seid Nachbarn, die sich gegenseitig helfen, kein Stundensatz, keine Vermittlungsgebühr. Das funktioniert, weil beide Seiten etwas davon haben.

Wie finde ich Hundebetreuung in meiner Nähe?

Über die Patzo App: Du legst ein Profil an und siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung – unabhängig davon, in welcher Stadt du wohnst. Weiter unten auf dieser Seite stehen zehn Schweizer Städte mit einem Suchfeld – und auf jeder Stadtseite, was dort an Hundetaxe, Kurspflicht, Leinenregeln und Hundezonen gilt.

Muss ich einen Hundekurs machen, wenn ich mit dem Hund von jemand anderem spazieren gehe?

Nein. Wo Kantone eine Kurspflicht kennen, knüpft sie am Halten an – in Zürich ausdrücklich daran, dass jemand einen Hund mindestens drei Monate hält. Gemeinsame Runden lösen sie nicht aus. Seit 2017 gibt es ohnehin kein nationales Kursobligatorium mehr; ob überhaupt einer nötig ist, entscheidet dein Kanton.

Deckt die Hundehaftpflicht auch mich, wenn ich einen fremden Hund ausführe?

In St. Gallen und im Tessin ist das ausdrücklich vorgeschrieben: Das St. Galler Hundegesetz bezieht die beaufsichtigende Person ein, die Tessiner Legge sui cani den „detentore occasionale“. In den übrigen Kantonen steht es in den Versicherungsbedingungen, meist unter „Hüterschaden“ – und in Luzern gibt es gar keine allgemeine Versicherungspflicht. Es lohnt sich, das einmal zu klären, bevor der erste gemeinsame Spaziergang stattfindet.

Wie viel kostet die Hundetaxe in der Schweiz?

Unter den zehn Städten auf dieser Seite verlangt Genf mit 50 CHF Kantonssteuer für den ersten Hund am wenigsten, Lausanne und Winterthur mit je 190 CHF am meisten. Zürich liegt bei 160 CHF, Luzern bei 120 CHF, Bern und Biel bei 150 CHF. In mehreren Kantonen setzt sich der Betrag aus einem Gemeinde- und einem Kantonsanteil zusammen.

Ich möchte mit einem Hund Gassi gehen, habe aber keinen eigenen. Geht das?

Ja, genau dafür ist Dogsharing gemacht. Du legst ein Profil an, siehst Hunde aus deinem Quartier und meldest dich bei denen, die zu dir passen. Anders als beim Gassidienst im Tierheim gehst du nicht mit wechselnden Hunden, sondern baust eine Verbindung zu einem bestimmten Hund auf. Und du hilfst dabei, eine Pflicht zu erfüllen, die im Bundesrecht steht: Jeder Hund muss täglich ausgeführt werden.

Loslegen

Schau, wer in der Schweiz schon dabei ist

Dogsharing organisierst du über die Patzo App: Profil anlegen, Nachbarschaft ansehen, entscheiden. Ohne Abo.

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