Hundebetreuung in Bern: Dogsharing statt Hundesitter
In Bern findest du mit der Patzo App jemanden aus deinem Quartier, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht – oder einen Hund, mit dem du Zeit verbringst. Kostenlos, weil beide Seiten etwas davon haben. Bern ist für Hunde günstig gebaut: Hinter der Aareschlaufe beginnen sofort Wald und offenes Land. Es fehlt meist nur die Zeit.
Für iPhone und Android
Dogsharing in Bern: so fängt es an
Organisiert wird das über die Patzo App – kostenlos, für iPhone und Android. Du siehst darin Hunde und Menschen aus deiner Umgebung, nach Entfernung sortiert, und entscheidest selbst, wen du kennenlernen willst.
Profil anlegen
Erzähl, wer du bist, wie viel Zeit du hast und was du dir vorstellst. Hundehalter:innen legen zusätzlich ein Profil für ihren Hund an.
Nachbarschaft ansehen
Du siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung. Interessiert ihr euch beide füreinander, entsteht ein Match.
Kennenlernen
Schreibt euch, trefft euch, geht die erste Runde zusammen. Ohne Verpflichtung – und ohne dass am ersten Tag schon jemand allein mit dem Hund losziehen muss.
Betreuung planen
Wird daraus Vertrauen, plant ihr feste Zeiten in der App: den Mittwochs-Spaziergang, den Bürotag, die Urlaubswoche.
Profil, Matching, Chat und Betreuungsplanung kosten nichts.
Hunde und Menschen aus Bern
Keine Symbolbilder, sondern ein paar der echten Profile aus der Patzo App. Tipp auf eines. Nach dem Download der App wird es dir direkt angezeigt.
Warum Dogsharing in Bern gut funktioniert
Bern ist eine Stadt, die für Hunde günstig gebaut ist. Die Aare umschließt die Altstadt in einer Schlaufe, dahinter beginnen sofort Wald und offenes Land, und weil die Leinenzonen benannt sind, weiß man ziemlich genau, wo die lange Runde anfängt.
Was knapp ist, ist Zeit. Bern ist Bundesstadt und Verwaltungsstandort; viele arbeiten in Bürojobs mit langen Tagen und pendeln aus dem Umland herein. Ein Hund, der zwischen acht und achtzehn Uhr allein in der Wohnung liegt, bekommt seine Bewegung nur, wenn jemand einspringt.
Genau dafür ist Dogsharing gemacht – und es kostet nichts, weil beide Seiten etwas davon haben. Dein Hund bekommt die Runde, die dein Arbeitstag nicht hergibt. Die andere Person bekommt regelmäßig Zeit mit einem Hund, ohne Steuer, ohne Anschaffung, ohne eine Bindung über zwölf Jahre – in einer Stadt mit Berner Mieten für viele der einzige realistische Weg zu einem Hund.
Bezahlte Betreuung leistet nur die eine Hälfte davon, und zu Schweizer Preisen bucht man sie für die Ferien statt für den Mittwochnachmittag. Der Mittwochnachmittag ist aber genau der, um den es geht.
Gassi gehen in Bern – ohne eigenen Hund
Die andere Hälfte von Dogsharing sind Menschen ohne eigenen Hund, die regelmäßig Zeit mit einem verbringen wollen. Der übliche Weg dahin ist der Gassidienst im Tierheim – sinnvoll, aber anders: wechselnde Hunde, die Zeiten der Einrichtung, wenig Kontinuität. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Quartier, und die Zeiten macht ihr unter euch aus.
Bern ist dafür schwer zu schlagen. Der Aareweg zwischen Marzili und Eichholz ist flach, schattig und kilometerlang, der Bremgartenwald gibt eine große Runde her, die Elfenau liegt an der Aareschlaufe, und vom Rosengarten aus sieht man die ganze Altstadt.
Was du dabei wissen solltest: In Grünanlagen, in der Innenstadt und in Bus und Tram gilt die kurze Leine, höchstens 1,50 Meter. Im Wald und an den Aarewegen nicht – dort zählt allein, ob der Hund unter Kontrolle ist. Auf Friedhöfe und in die Badis dürfen Hunde gar nicht. Und im Libero-Tarif fährt der Hund zum halben Preis, unter 30 Zentimetern Risthöhe in der Box gratis.
Der erste Schritt ist klein: Profil anlegen, Hunde aus deinem Quartier ansehen, schreiben. Es kostet dich nichts und die Halterin auch nicht, weil beide Seiten etwas davon haben. Und auf der anderen Seite gibt es in Bern mehr Menschen, als du denkst, deren Hund den halben Tag allein ist und die genau darauf warten, dass sich jemand meldet.
Was du vor der ersten gemeinsamen Runde klären solltest
Wie zuverlässig der Rückruf ist. In Bern hängt die gesamte Freilauffreiheit an einer Formulierung – «jederzeit wirksam unter Kontrolle». Fehlt diese Kontrolle, gilt automatisch Leinenzwang, und zwar für die Person, die den Hund gerade führt.
Wie er auf Wild reagiert. Bremgartenwald, Dählhölzli und die Aarehänge sind Wildlebensraum, und die Jagd- und Wildtierschutzbestimmungen gelten dort unabhängig vom Leinenzwang.
Ob er ins Wasser geht. Die Aare ist schnell – deutlich schneller, als sie aussieht. Ein Hund, der Enten nachschwimmt, ist in Bern kein Spaß, sondern ein Risiko.
Ob eine kurze Leine da ist. 1,50 Meter sind das Maximum in den Leinenzonen; eine ausgezogene Flexileine ist dort nicht zulässig.
Die Haftpflichtversicherung. Im Kanton Bern ist sie mit drei Millionen Franken Pflicht, es gibt sie also. Die Frage ist nur, ob sie auch greift, wenn eine andere Person den Hund führt.
Das andere sind die Dinge, die in keiner Verordnung stehen und trotzdem darüber entscheiden, ob es funktioniert:
Wie ihr anfangt. Die erste Runde geht ihr zusammen, die zweite auch. Erst wenn beide Seiten ein gutes Gefühl haben, geht die zweite Person allein los. Dafür gibt es keine Frist.
Zeiten, Übergabe, Futter. Welche Runden sind verbindlich, und wie sagt man ab? Eine Verabredung, die niemand absagen darf, hält keine drei Wochen. Wo holst du den Hund ab – und wenn er mit zu dir nach Hause oder ins Büro kommt, ist er dort entspannt? Dazu das Kleine: welche Leine, welche Kommandos, was er fressen darf und was auf keinen Fall.
Der Fall, den niemand plant. Welche Tierarztpraxis wird im Notfall angefahren, wer darf entscheiden, wer übernimmt die Rechnung. Ein Satz dazu vorher spart im Ernstfall eine halbe Stunde.
Wie ihr wieder aufhört. Beide dürfen jederzeit sagen, dass es nicht passt – ohne Begründung. Genau das macht es leicht, überhaupt anzufangen.
Hundehaltung in Bern: was hinter den Zahlen steht
Die meisten Städte machen es umgekehrt: allgemeine Leinenpflicht, dazu eine Handvoll eingezäunter Wiesen als Ausnahme.
Bern macht das Gegenteil. Die Stadt benennt die Orte, an denen die Leine dran muss – und alles, was nicht auf der Liste steht, ist frei. Ausgewiesene Hundewiesen gibt es deshalb gar nicht; sie wären hier ein Rückschritt.
Auf der Liste stehen: die Innenstadt, öffentliche Park- und Grünanlagen, Spielplätze, die Außenanlagen von Kindergärten und Schulen, Bus, Tram und Haltestellen, öffentliche Gebäude der Stadt, der städtische Teil des Bahnhofs, Sportplätze, der eintrittsfreie Teil des Tierparks und Weiden mit Nutztieren. Und zwar an kurzer Leine von höchstens 1,50 Metern.
Nicht auf der Liste stehen die Stadtwälder und die Wege entlang der Aare – also genau die Runden, die man in Bern mit einem Hund gehen will.
Zwei Auffangtatbestände gehören dazu, und der erste ist der wichtigste Satz der ganzen Verordnung: Angeleint wird auch beim Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglichkeiten. Die Freiheit hängt also nicht am Ort, sondern daran, ob der Hund hört. Wer einen fremden Hund führt, sollte das ernst nehmen: Die Regel adressiert die Person, die gerade führt.
Wo die Zonen genau verlaufen, zeigt der städtische Stadtplan in der Ebene «Hundeverordnung Leinenpflicht». Das ist nützlicher als es klingt – die Grenze zwischen Grünanlage und Aareraum sieht man im Gelände nicht.
Drei Millionen Franken, aber kein Kurs
Beim Versicherungsschutz geht der Kanton Bern weiter als jeder andere: drei Millionen Franken Mindestdeckung für die Haftpflicht, je Hund. Zürich verlangt eine Million, Wien und Oberösterreich 725.000 Euro, Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro.
Bei der Ausbildung ist es umgekehrt. Bern verlangt keinen Kurs- oder Sachkundenachweis – der Kanton empfiehlt einen Kurs, mehr nicht. Damit steht Bern zwischen den beiden Schweizer Polen: Zürich hat Theorie und Praxis zum 1. Juni 2025 eingeführt, Basel-Stadt den Basiskurs zum 1. April 2025, Genf hat die Pflichtkurse 2023 abgeschafft.
Und eine Rassenliste führt das Berner Hundegesetz ausdrücklich nicht. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet sein Verhalten. Maulkorb trägt nur, wer bissig ist oder wem der Veterinärdienst es anordnet.
Eine Regel gilt direkt für die führende Person: Höchstens drei Hunde über vier Monaten dürfen gleichzeitig von einer Person ausgeführt werden. Für mehr braucht es eine Bewilligung – dieselbe Grenze wie im Kanton Genf.
Hundetaxe, Leinenzwang und Freilauf in Bern
Die Regeln kommen teils von der Stadt, teils vom Land Kanton Bern. Jede Angabe unten ist mit ihrer Quelle verlinkt – bitte dort gegenprüfen, bevor du dich darauf verlässt.
Hundetaxe
150 CHF pro Hund und Jahr – die Rechnung kommt im August
- Taxe
- 150 CHF pro Hund und Jahr
- Steuerpflichtig ab
- sechs Monaten
- Rechnung
- automatisch im August
- An- und Abmeldung
- bei den Einwohnerdiensten
Das kantonale Hundegesetz überlässt es den Gemeinden, ob und in welcher Höhe sie eine Hundetaxe erheben; Bern verlangt 150 CHF je Hund und Kalenderjahr, fällig ab einem Alter von sechs Monaten. Registrierte Halterinnen und Halter bekommen die Rechnung im August automatisch zugeschickt. Angemeldet, abgemeldet und ummeldet wird bei den Einwohnerdiensten – auch bei einem Halterwechsel oder einem Umzug innerhalb der Stadt. Keine Taxe zahlen Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sowie Therapie- und Rettungshunde; dafür ist ein Nachweis vorzulegen, etwa der Ausweis des Vereins Therapiehund Schweiz oder der Vereinigung Le Copin. Das Kantonsgesetz nimmt zusätzlich Hunde aus, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in einem Tierheim befinden, und solche, für die im selben Jahr schon in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Taxe bezahlt wurde. Im Vergleich der großen Schweizer Städte liegt Bern damit im Mittelfeld.
Quelle: Stadt Bern, Hunde
Pflichten
Drei Millionen Franken Haftpflicht – und keine Rassenliste
- Haftpflicht
- mind. 3 Mio. CHF
- Rassenliste
- gibt es im Kanton Bern nicht
- Ausbildungspflicht
- keine, nur empfohlen
- Chip und AMICUS
- Pflicht, Welpen binnen drei Monaten
- Hunde pro Person
- höchstens drei gleichzeitig
Der Kanton Bern verlangt für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken – das Dreifache dessen, was der Kanton Zürich verlangt. Eine Rassenliste führt das Hundegesetz dagegen ausdrücklich nicht: Wer als gefährlich gilt, entscheidet sich am Verhalten, nicht an der Abstammung. Einen Sachkunde- oder Kursnachweis verlangt Bern nicht, anders als Zürich seit Juni 2025 und Basel-Stadt seit April 2025; der Kanton empfiehlt einen Kurs lediglich. Chip und Registrierung in der Datenbank AMICUS sind schweizweit vorgeschrieben, Welpen sind innert drei Monaten zu kennzeichnen, und nur Tierärztinnen und Tierärzte dürfen das tun; sie melden den Hund gleich an AMICUS weiter. Halterwechsel und Todesfälle muss die haltende Person selbst melden. Und eine Regel betrifft direkt jede Person, die Hunde ausführt: Höchstens drei Hunde über vier Monaten dürfen gleichzeitig von einer Person geführt werden, für mehr braucht es eine Bewilligung. Maulkorbpflicht besteht nur für bissige Hunde oder auf Anordnung des Veterinärdienstes.
Quelle: Kanton Bern, Hundegesetz
Leinenzwang
Kurze Leine, höchstens 1,50 Meter – in einer benannten Liste von Orten
- Maximale Leinenlänge
- 1,50 m
- Innenstadt
- angeleint
- Park- und Grünanlagen
- angeleint
- ÖV, Haltestellen, Bahnhöfe
- angeleint
- Weiden mit Nutztieren
- angeleint
Bern arbeitet mit einer Liste, nicht mit einer Pauschale – und die städtische Verordnung geht dabei weiter als das kantonale Gesetz, das nur sensible Orte wie Schulanlagen und Spielplätze erfasst. An kurzer Leine von höchstens 1,50 Metern ist der Hund zu führen: in der Innenstadt, in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf öffentlichen Spielplätzen, auf den Außenanlagen von Kindergärten und Schulen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen, in öffentlichen Gebäuden der Stadt, im städtischen Teil des Bahnhofs Bern und an Bahnhöfen, auf Sportplätzen, im eintrittsfreien Teil des Tierparks und beim Betreten von Weiden mit Nutztieren. Zwei Auffangtatbestände kommen dazu, und der erste ist für alle interessant, die einen fremden Hund führen: beim Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglichkeiten – und auf Anordnung im Einzelfall. Ganz verboten sind Hunde auf Friedhöfen, in städtischen Badeanstalten, im eintrittspflichtigen Teil des Tierparks und im Kinderzoo sowie für Marktleute auf dem Marktgebiet; ausgenommen sind Blindenführ-, Dienst-, Sicherheits- und Rettungshunde sowie Begleithunde für Menschen mit Behinderung. Die geltende Hundeverordnung ist eine Totalrevision und seit dem 1. April 2023 in Kraft.
Quelle: Stadt Bern, Hunde – Leinenpflicht und Zutrittsverbote
Freilauf
Keine ausgewiesenen Hundewiesen – dafür ist frei, was nicht auf der Liste steht
- Ausgewiesene Hundewiesen
- gibt es nicht
- Wald
- frei
- Aarewege
- frei
- Bedingung
- jederzeit wirksam unter Kontrolle
- Zonen im Stadtplan
- Ebene „Hundeverordnung Leinenpflicht“
Bern kehrt die übliche Logik um. Statt eine allgemeine Leinenpflicht zu verhängen und dann eingezäunte Wiesen als Ausnahme anzubieten, benennt die Stadt die Orte, an denen die Leine dran muss – und überall sonst darf der Hund frei laufen. Ausgewiesene Hundefreilaufflächen gibt es deshalb gar nicht. Frei ist der Hund vor allem dort, wo in Bern ohnehin die schönsten Runden liegen: in den Stadtwäldern und auf den Wegen entlang der Aare. Die Bedingung ist keine Formalie, sondern der Kern der Regelung: Wer einen Hund im öffentlichen Raum führt, muss ihn jederzeit wirksam unter Kontrolle halten und darf ihn nicht unbeaufsichtigt lassen – fehlt diese Kontrolle, greift der Leinenzwang automatisch. Wo genau die Leinenzonen verlaufen, zeigt die Stadt im offiziellen Stadtplan in der Ebene „Hundeverordnung Leinenpflicht“. Das lohnt sich vor der ersten Runde, denn die Grenze zwischen Grünanlage und Aareraum ist im Gelände nicht immer sichtbar.
Quelle: Stadt Bern, Stadtplan – Ebene „Hundeverordnung Leinenpflicht“
Bus und Bahn
Der Hund fährt zum halben Preis – unter 30 cm in der Box gratis
- Ticket
- ermäßigtes Billett 2. Klasse
- Bis 30 cm Risthöhe
- in der Transportbox gratis
- Vielfahrer
- Hunde-Pass oder Hunde-Tageskarte
- Nutzhunde
- kostenlos mit Nachweis
- Leine
- in Bus und Tram Pflicht
Im Libero-Tarifverbund, zu dem BERNMOBIL, RBS und die Regionalzüge gehören, fährt der Hund zum ermäßigten Preis der 2. Klasse. Kleine Hunde, Katzen und ähnliche zahme Tiere mit einer Risthöhe bis 30 Zentimeter dürfen in geeigneten Transportboxen gratis mitgenommen werden – dieselbe 30-Zentimeter-Schwelle wie in Zürich, Basel und Genf. Wer regelmäßig mit dem Hund unterwegs ist, fährt mit dem Hunde-Pass der SBB günstiger, für einen ganzen Tag gibt es die Hunde-Tageskarte. Nutzhunde – Blindenführ-, Katastrophen- und Militärhunde – werden mit entsprechendem Nachweis kostenlos befördert. Zu beachten ist, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen die städtische Leinenpflicht gilt: kurze Leine, höchstens 1,50 Meter. Einen Maulkorb verlangt Bern anders als Wien, Graz oder Innsbruck nicht.
Stand: 08/2026. Wir prüfen diese Angaben regelmäßig – verbindlich ist immer die jeweils verlinkte Quelle.
Wo Hunde in Bern frei laufen dürfen
Eine Auswahl der Flächen, die sich lohnen – mit dem, was du vorher wissen solltest.
Aareweg zwischen Marzili und Eichholz
Südlich der Altstadt
Die klassische Berner Runde am Wasser, flach und lang. Außerhalb der Grünanlagen ohne Leine, solange der Hund unter Kontrolle bleibt.
Bremgartenwald
Nordwesten
Der größte Stadtwald Berns. Kein Leinenzwang, aber die Jagd- und Wildtierschutzbestimmungen gelten – und die sind der eigentliche Grund, warum der Rückruf sitzen muss.
Rosengarten
Über der Altstadt
Öffentliche Parkanlage, also Leinenzwang an höchstens 1,50 Metern. Dafür der schönste Blick der Stadt und zu Fuß aus dem Zentrum erreichbar.
Dählhölzliwald
Am Aareufer im Süden
Waldstück direkt am Fluss. Achtung: Im eintrittsfreien Teil des Tierparks gilt Leinenzwang, im eintrittspflichtigen Teil und im Kinderzoo sind Hunde ganz verboten.
Elfenau
Östlich am Aarebogen
Parkanlage und angrenzendes Grünland an der Aareschlaufe. In der Anlage angeleint, auf den Uferwegen daneben nicht.
Häufige Fragen zu Dogsharing in Bern
Was kostet Hundebetreuung in Bern?
Beim Dogsharing nichts. Ihr seid Nachbarn, die sich gegenseitig helfen – kein Stundensatz, keine Vermittlungsgebühr. Bezahlte Betreuung liegt üblicherweise bei 20 bis 30 CHF pro Gassirunde; dieser Kostenblock entfällt, weil beide Seiten etwas davon haben.
Wie hoch ist die Hundetaxe in Bern?
150 CHF pro Hund und Jahr, fällig ab einem Alter von sechs Monaten; die Rechnung kommt automatisch im August. Befreit sind Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sowie Therapie- und Rettungshunde gegen Nachweis. An- und abgemeldet wird bei den Einwohnerdiensten.
Wann gilt in Bern Leinenpflicht?
An kurzer Leine von höchstens 1,50 Metern in der Innenstadt, in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, auf den Außenanlagen von Kindergärten und Schulen, in Bus und Tram und an Haltestellen, in öffentlichen Gebäuden, am Bahnhof, auf Sportplätzen, im eintrittsfreien Teil des Tierparks und beim Betreten von Weiden mit Nutztieren – sowie immer dann, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen.
Wo darf mein Hund in Bern ohne Leine laufen?
Überall dort, wo kein Leinenzwang ausgewiesen ist – in Bern sind das vor allem die Stadtwälder und die Wege entlang der Aare. Ausgewiesene Hundewiesen gibt es nicht, weil die Stadt umgekehrt vorgeht und die Leinenzonen benennt. Voraussetzung bleibt, dass der Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle ist.
Ich möchte in Bern mit einem Hund Gassi gehen, habe aber keinen eigenen. Geht das?
Ja, genau dafür ist Dogsharing gemacht. Du legst ein Profil an, siehst Hunde aus deinem Quartier und meldest dich bei denen, die zu dir passen. Anders als beim Gassidienst im Tierheim gehst du nicht mit wechselnden Hunden, sondern baust eine Verbindung zu einem bestimmten Hund auf. Einen Kurs- oder Sachkundenachweis verlangt der Kanton Bern nicht – weder von der Halterin noch von dir.
Kann ich in Bern einen Hund ausleihen oder mieten?
„Ausleihen“ trifft es nicht: Ein Hund ist kein Gegenstand, und niemand übergibt ihn an Fremde. Was es gibt, ist eine feste Verbindung zu einem Hund aus deiner Nachbarschaft – erst kennenlernen, dann gemeinsame Runden, dann auch mal allein. Es fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben.
Wie finde ich in Bern einen Hundesitter?
Es gibt zwei Wege. Bezahlte Hundesitter und Gassiservices findest du über die üblichen Portale; sie rechnen pro Runde ab, meist 20 bis 30 CHF, und sie sitzen selten in genau deinem Quartier. Der zweite Weg ist Dogsharing: jemand aus deiner Nachbarschaft, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht, weil er selbst gern Zeit mit einem Hund verbringt. Dabei fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben. Und weil es in Bern in fast jeder Straße Menschen gibt, die gern mit einem Hund unterwegs wären, ist die Chance groß, dass jemand davon zu Fuß bei euch ist – anders als bei einem Dienstleister, von dem es in der ganzen Stadt eine Handvoll gibt.
Gassi gehen im Tierheim Bern oder Dogsharing – was ist der Unterschied?
Beides ist sinnvoll, aber es ist nicht dasselbe. Im Tierheim gehst du meist nach einer Einführung mit wechselnden Hunden und zu den Zeiten der Einrichtung. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Quartier, und die Zeiten macht ihr unter euch aus. Für den Hund bedeutet das Kontinuität statt wechselnder Menschen, für dich eine echte Bindung statt einer Schicht. Geld fließt in beiden Fällen keines.
Schau, wer in Bern schon dabei ist
Dogsharing organisierst du über die Patzo App: Profil anlegen, Nachbarschaft ansehen, entscheiden. Ohne Abo.
Patzo kostenlos ladenFür iPhone und Android
