Hundebetreuung in Lausanne: Dogsharing statt Hundesitter
In Lausanne findest du mit der Patzo App jemanden aus deinem Quartier, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht – oder einen Hund, mit dem du Zeit verbringst. Kostenlos, weil beide Seiten etwas davon haben. Mit rund 30.000 Studierenden an Uni und EPFL gibt es hier sehr viele Menschen, die Zeit für einen Hund haben – nur keinen eigenen.
Für iPhone und Android
Dogsharing in Lausanne: so fängt es an
Organisiert wird das über die Patzo App – kostenlos, für iPhone und Android. Du siehst darin Hunde und Menschen aus deiner Umgebung, nach Entfernung sortiert, und entscheidest selbst, wen du kennenlernen willst.
Profil anlegen
Erzähl, wer du bist, wie viel Zeit du hast und was du dir vorstellst. Hundehalter:innen legen zusätzlich ein Profil für ihren Hund an.
Nachbarschaft ansehen
Du siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung. Interessiert ihr euch beide füreinander, entsteht ein Match.
Kennenlernen
Schreibt euch, trefft euch, geht die erste Runde zusammen. Ohne Verpflichtung – und ohne dass am ersten Tag schon jemand allein mit dem Hund losziehen muss.
Betreuung planen
Wird daraus Vertrauen, plant ihr feste Zeiten in der App: den Mittwochs-Spaziergang, den Bürotag, die Urlaubswoche.
Profil, Matching, Chat und Betreuungsplanung kosten nichts.
Hunde und Menschen aus Lausanne
Keine Symbolbilder, sondern ein paar der echten Profile aus der Patzo App. Tipp auf eines. Nach dem Download der App wird es dir direkt angezeigt.
Warum Dogsharing in Lausanne gut funktioniert
Lausanne ist an einen Hang gebaut. Zwischen Ouchy am See und dem Gare liegen rund hundert Höhenmeter, zwischen Gare und Sauvabelin noch einmal so viele. Für einen Hund ist das gut. Für einen Menschen, der abends nach zehn Stunden Arbeit noch eine Runde drehen soll, ist es anstrengend.
Dazu kommt die Struktur der Stadt: rund 30.000 Studierende an Universität und EPFL, viele in kleinen Wohnungen in Hangnähe, mit Stundenplänen, die tagsüber Lücken lassen. Und auf der anderen Seite Berufstätige, deren Hund zwischen acht und achtzehn Uhr wartet.
Diese beiden Seiten passen so gut zusammen, dass dabei kein Geld fließen muss. Beide bekommen etwas: Dein Hund die Runde, die dein Arbeitstag nicht hergibt, und die andere Person regelmäßige Zeit mit einem Hund – ohne Steuer, ohne Anschaffung, ohne eine Bindung über zwölf Jahre, die sich mit einem Studium in einer teuren Stadt ohnehin nicht verträgt.
Bezahlte Betreuung leistet nur die eine Hälfte davon, und zu Schweizer Preisen bucht man sie für die Ferien, nicht für den Mittwochnachmittag. Beim Dogsharing entsteht stattdessen eine Gewohnheit: dieselbe Person, derselbe Hund, jede Woche – und weil ihr im selben Quartier wohnt, sind die Höhenmeter kein Argument mehr.
Gassi gehen in Lausanne – ohne eigenen Hund
Die andere Hälfte von Dogsharing sind Menschen ohne eigenen Hund, die regelmäßig Zeit mit einem verbringen wollen. Der übliche Weg dahin ist der Gassidienst im Tierheim – sinnvoll, aber anders: wechselnde Hunde, die Zeiten der Einrichtung, wenig Kontinuität. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Quartier, und die Zeiten macht ihr unter euch aus.
Lausanne gibt dafür ungewöhnlich viel her. Die Rives du lac von Ouchy bis Vidy sind flach, lang und autofrei, der Bois de Sauvabelin liegt als Wald direkt über der Stadt, der Parc de Milan und der Parc Bourget sind groß genug für eine richtige Runde, und die Metro m2 nimmt einem die Höhenmeter ab.
Was du dabei wissen solltest: Schau am Eingang jeder Grünanlage aufs Schild – blau, gelb oder rot entscheidet, nicht die Karte. Rasenflächen und Beete sind auch ohne Leinenpflicht tabu. In der Zone de Vidy gilt ganzjährig Leine, im Wald von April bis Mitte Juli. Und in Metro und Bus fährt ein Hund unter 30 Zentimetern im Korb gratis, jeder größere braucht ein ermäßigtes Billett.
Der erste Schritt ist klein: Profil anlegen, Hunde aus deinem Quartier ansehen, schreiben. Es kostet dich nichts und die Halterin auch nicht, weil beide Seiten etwas davon haben. Und auf der anderen Seite gibt es in Lausanne mehr Menschen, als du denkst, deren Hund den halben Tag allein ist und die genau darauf warten, dass sich jemand meldet.
Was du vor der ersten gemeinsamen Runde klären solltest
Ob der Hund auf Ruf oder Geste hört. Genau das verlangt Artikel 16 – und zwar von der Person, die ihn führt. Kann sie es nicht, gehört der Hund an die Leine. Das ist keine Empfehlung, sondern der Wortlaut.
Wie er anderen Hunden begegnet. In den Freilaufzonen ist es vorgeschrieben, eine Begegnung abzubrechen, wenn es nötig ist, und den Wunsch anderer nach Abstand zu respektieren. Wer den Hund nicht kennt, sollte wissen, wie er reagiert, bevor die Leine abgeht.
Welche Schilder auf eurer Runde stehen. Blau, gelb, rot – und das Gelbe wechselt mit der Jahreszeit. Einmal gemeinsam abgehen spart später Ärger.
Wie er Höhenmeter und Metro verträgt. In Lausanne führt fast jede Runde bergauf, und die m2 ist eng, laut und oft voll.
Die Haftpflichtversicherung. Im Kanton Waadt ist sie für jeden Hund Pflicht, es gibt sie also. Die Frage ist nur, ob sie auch greift, wenn eine andere Person den Hund führt.
Das andere sind die Dinge, die in keiner Verordnung stehen und trotzdem darüber entscheiden, ob es funktioniert:
Wie ihr anfangt. Die erste Runde geht ihr zusammen, die zweite auch. Erst wenn beide Seiten ein gutes Gefühl haben, geht die zweite Person allein los. Dafür gibt es keine Frist.
Zeiten, Übergabe, Futter. Welche Runden sind verbindlich, und wie sagt man ab? Eine Verabredung, die niemand absagen darf, hält keine drei Wochen. Wo holst du den Hund ab – und wenn er mit zu dir nach Hause oder ins Büro kommt, ist er dort entspannt? Dazu das Kleine: welche Leine, welche Kommandos, was er fressen darf und was auf keinen Fall.
Der Fall, den niemand plant. Welche Tierarztpraxis wird im Notfall angefahren, wer darf entscheiden, wer übernimmt die Rechnung. Ein Satz dazu vorher spart im Ernstfall eine halbe Stunde.
Wie ihr wieder aufhört. Beide dürfen jederzeit sagen, dass es nicht passt – ohne Begründung. Genau das macht es leicht, überhaupt anzufangen.
Hundehaltung in Lausanne: was hinter den Zahlen steht
Die meisten Städte schreiben ihre Leinenregeln in Paragrafen. Lausanne schreibt sie auf Schilder.
Artikel 4 der städtischen Hundebestimmungen vom 27. November 2014 lautet sinngemäß: In den Grünanlagen dürfen Hunde frei laufen, solange keines der vorgesehenen Schilder etwas anderes sagt. Die Ausnahme wird also aufgestellt, nicht die Regel.
Die Schilder sind farbcodiert und leicht zu lesen:
- blau – Leinenpflicht
- gelb – Leinenpflicht je nach Jahreszeit
- rot – Hunde nicht zugelassen
Dazu kommt ein Satz der Stadt, den man selten so ehrlich findet: «La cartographie est indicative, seule la signalisation officielle fait foi.» Die Karte ist nur ein Hinweis – verbindlich ist allein die Beschilderung vor Ort. Wer eine Runde plant, sollte also die Karte ansehen und trotzdem am Eingang aufs Schild schauen.
Frei laufen heißt aber nicht alles erlaubt. Auch ohne Schild dürfen Hunde andere Nutzerinnen und Nutzer nicht belästigen, keine Rasenflächen, Beete, Rabatten, Sandflächen oder Spielflächen betreten, nicht in Becken und Brunnen baden und keine anderen Tiere verfolgen.
Die Regel für Freilaufzonen, die es sonst nirgends gibt
Artikel 8 beschreibt, was in einer Freilaufzone von der führenden Person erwartet wird – und geht dabei weiter als die üblichen Formulierungen.
Sie muss die dauerhafte Kontrolle behalten, den Hund beaufsichtigen, störenden Lärm und Raufereien verhindern und Beißunfällen vorbeugen. Und dann steht dort ausdrücklich: Sie respektiert den erkennbaren Wunsch einer anderen Person oder einer anderen Hundehalterin, jeden Kontakt zu vermeiden – notfalls, indem sie den eigenen Hund wieder anleint. Aufmerksam für das Verhalten der Hunde, unterbricht sie eine Begegnung, wenn es nötig ist.
Das ist ein Verhaltenskodex im Verordnungsrang. Für jemanden, der einen fremden Hund ausführt, ist es zugleich die beste Zusammenfassung dessen, worauf es ankommt.
16 Parks, 4.000 Hunde und ein Hang
Seit 2004 richtet Lausanne Zonen für Hunde in seinen öffentlichen Parks und entlang der Seeufer ein; inzwischen sind es 16 große Parks und rund zwanzig kleinere Grünflächen. Bei rund 4.000 Hunden in der Stadt ist das eine dichte Ausstattung – dichter als in Bern, wo es gar keine ausgewiesenen Flächen gibt, und anders als in Genf, wo 26 espaces de liberté klar abgegrenzt sind.
Zwei Orte fallen aus dem Muster. In der Naturschutzzone des Parc Bourget in Vidy – westlich die Chamberonne, südlich der See, nördlich und östlich die Route de Vidy – gilt ganzjährig Leinenpflicht. Und in Vidy gibt es einen städtischen Parc d’éducation canine, einen eigenen Ausbildungsplatz, dessen Nutzungsregeln vor Ort aushängen.
Sobald es aus der Stadt hinausgeht, greift kantonales Recht: Seit Juli 2019 sind Hunde vom 1. April bis 15. Juli im Wald, an Waldrändern und auf angrenzenden Wiesen anzuleinen – dasselbe Zeitfenster wie in Genf.
Was der Kanton Waadt verlangt
Artikel 15 des Hundepolizeigesetzes vom 31. Oktober 2006 ist kurz: Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung haben. Eine Mindestdeckungssumme nennt das Gesetz nicht – anders als Bern mit drei Millionen und Zürich mit einer Million Franken.
Artikel 16 ist der wichtigere. Wer einen Hund führt, muss ihn jederzeit durch ein akustisches Signal oder eine Geste beherrschen können, besonders in Gegenwart von Menschen oder Tieren. Kann er das nicht, ist der Hund anzuleinen und nötigenfalls mit Maulkorb zu führen.
Bemerkenswert ist, wen der Artikel anspricht: den détenteur, also die Person, die den Hund gerade hält oder führt. Nicht nur die Eigentümerin. In Lausanne hängt die Freilauffreiheit damit an einer Fähigkeit, nicht an einem Papier – und zwar an der Fähigkeit derjenigen Person, die die Leine in der Hand hat.
Die allgemeinen Pflichtkurse hat der Kanton zum 1. Januar 2017 abgeschafft, als der Bund den nationalen Sachkundenachweis aufhob. Geblieben sind die Kurse für potenziell gefährliche Hunde: Rottweiler, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Kreuzungen daraus. Damit steht die Waadt auf derselben Seite wie Genf, das 2023 nachzog – und auf der Gegenseite von Zürich und Basel-Stadt, die 2025 wieder Kurse eingeführt haben.
Hundesteuer, Leinenpflicht und Freilauf in Lausanne
Die Regeln kommen teils von der Stadt, teils vom Land Kanton Waadt. Jede Angabe unten ist mit ihrer Quelle verlinkt – bitte dort gegenprüfen, bevor du dich darauf verlässt.
Hundesteuer
190 CHF im Jahr – 100 für den Kanton, 90 für die Stadt
- Gesamt
- 190 CHF pro Hund und Jahr
- Kantonsanteil
- 100 CHF
- Gemeindeanteil Lausanne
- 90 CHF
- Registrierungsgebühr
- 20 CHF, versäumt 50 CHF
- Tod vor dem 1. Juli
- halbe Steuer
Mit 190 CHF im Jahr gehört Lausanne zu den teuersten Schweizer Städten. Der Betrag setzt sich aus 100 CHF Kantonsanteil und 90 CHF Gemeindeanteil zusammen. Dazu kommt einmalig eine Registrierungsgebühr von 20 CHF; wer die Anmeldung versäumt, zahlt 50 CHF. Angemeldet wird beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde – telefonisch, am Schalter oder über das Formular; die Stadt beantragt dann die AMICUS-Identifikationsnummer, die per Post oder E-Mail nachkommt. Halten darf einen Hund nur, wer volljährig ist. Stirbt der Hund vor dem 1. Juli, kann die Stadt eine halbe Jahressteuer verrechnen; danach wird der volle Betrag fällig, in beiden Fällen gegen Vorlage einer Bestätigung. Befreiungen gibt es für Bezieherinnen und Bezieher von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV – für einen Hund – und von Sozialhilfe nach dem revenu d’insertion, dort für je einen Hund pro Person.
Pflichten
Haftpflicht für jeden Hund – und die Pflicht, ihn per Ruf oder Geste zu beherrschen
- Haftpflicht
- für jeden Hund vorgeschrieben
- Chip und AMICUS
- Pflicht
- Anmeldung
- bei der Wohnsitzgemeinde
- Allgemeine Pflichtkurse
- seit 1. Januar 2017 abgeschafft
- Kurse für Listenhunde
- bleiben Pflicht
Das Waadtländer Gesetz über die Hundepolizei vom 31. Oktober 2006 verlangt in Artikel 15 knapp und ohne Betragsangabe: Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss eine Haftpflichtversicherung haben. Artikel 16 ist der für das Dogsharing entscheidende: Wer einen Hund führt, muss ihn jederzeit durch ein akustisches Signal oder eine Geste beherrschen können, besonders in Gegenwart von Menschen oder Tieren – andernfalls ist der Hund anzuleinen und nötigenfalls mit Maulkorb zu führen. Die Vorschrift adressiert ausdrücklich den détenteur, also die Person, die den Hund gerade hält oder führt, nicht nur die Eigentümerin. Die allgemeinen Pflichtkurse für Hundehalterinnen und Hundehalter hat der Kanton zum 1. Januar 2017 abgeschafft, als der Bund den nationalen Sachkundenachweis aufhob – dieselbe Bewegung, die Genf 2023 in seinem Gesetz nachvollzogen hat und die Zürich und Basel-Stadt 2025 wieder umgekehrt haben. Geblieben sind die Kurse für potenziell gefährliche Hunde: Rottweiler, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Kreuzungen daraus. Chip und Registrierung in AMICUS sowie die Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde gelten für alle.
Quelle: Kanton Waadt, Loi du 31 octobre 2006 sur la police des chiens (RSV 133.75)
Leinenpflicht
Das Schild entscheidet: blau Leine, gelb saisonal, rot Zutritt verboten
- Grundregel in Grünanlagen
- ohne Schild frei
- Blaues Schild
- Leinenpflicht
- Gelbes Schild
- Leine je nach Jahreszeit
- Rotes Schild
- Hunde nicht zugelassen
- Zone de Vidy
- ganzjährig Leine
Artikel 4 der städtischen Hundebestimmungen vom 27. November 2014 dreht die übliche Logik um: In den Grünanlagen – Parks, Promenaden, öffentlichen Gärten, Spielplätzen sowie den dortigen Becken und Brunnen – dürfen Hunde frei laufen, solange keines der in Artikel 7 vorgesehenen Schilder etwas anderes sagt. Verboten bleibt trotzdem immer, andere Nutzerinnen und Nutzer zu belästigen, Rasenflächen, Beete, Rabatten, Sandflächen und Spielflächen zu betreten oder zu verschmutzen, in Becken und Brunnen zu baden und andere Tiere zu verfolgen. Die Schilder sind farbcodiert: blau bedeutet Leinenpflicht, gelb Leinenpflicht je nach Jahreszeit, rot kein Zutritt für Hunde. In der Naturschutzzone des Parc Bourget – westlich begrenzt durch die Chamberonne, südlich vom Genfersee, nördlich und östlich von der Route de Vidy – gilt ganzjährig Leinenpflicht. Auf Sportanlagen sind Hunde ganz verboten, auf den umliegenden öffentlichen Flächen gilt kurze Leine, ebenso in Geschäften, auf Märkten sowie auf Molen und Kais; auf die Bootsstege dürfen Hunde nicht, und Friedhöfe, Verwaltungsgebäude, Schulhäuser und deren Pausenhöfe sind für Tiere gesperrt. Bei Tierseuchen kann die Stadt die Leinenpflicht auch in den Freilaufzonen anordnen oder diese vorübergehend sperren.
Quelle: Ville de Lausanne, Dispositions réglementaires municipales concernant les chiens (27.11.2014)
Freilauf
Zonen in 16 großen Parks und rund zwanzig kleinen Grünflächen – seit 2004
- Große Parks mit Zonen
- 16
- Kleine Grünflächen
- rund 20
- Seeufer
- Zonen entlang der Rives
- Seit
- 2004
- Wald, Waldrand, angrenzende Wiesen
- 1. April bis 15. Juli angeleint
Seit 2004 richtet die Stadt in ihren öffentlichen Parks und entlang der Seeufer Zonen ein, die für Hunde zugänglich sind; inzwischen sind es 16 große Parks und rund zwanzig kleinere Grünflächen. Für die rund 4.000 Hunde, die in Lausanne leben, ist das eine ungewöhnlich dichte Ausstattung. In einer Freilaufzone gilt nach Artikel 8 der städtischen Bestimmungen mehr als nur „ohne Leine“: Die führende Person muss die dauerhafte Kontrolle behalten, den Hund beaufsichtigen, störenden Lärm und Raufereien verhindern und Beißunfällen vorbeugen. Ausdrücklich vorgeschrieben ist außerdem etwas, das sonst nirgends in einer Vorschrift steht – den erkennbaren Wunsch einer anderen Person oder einer anderen Hundehalterin, jeden Kontakt zu vermeiden, ist zu respektieren, notfalls indem man den eigenen Hund wieder anleint; und eine Begegnung zwischen Hunden ist bei Bedarf abzubrechen. Außerhalb der Stadtgrenzen greift das kantonale Faunarecht: Seit Juli 2019 sind Hunde vom 1. April bis 15. Juli im Wald, an Waldrändern und auf angrenzenden Wiesen anzuleinen. Die Stadt stellt zwei Karten bereit, warnt aber selbst: Die Kartografie ist nur ein Hinweis, verbindlich ist allein die offizielle Beschilderung.
Bus und Bahn
Bis 30 cm im Korb gratis – sonst ein Billett zum ermäßigten Tarif
- Bis 30 cm Risthöhe
- im Behälter gratis
- Größere Hunde
- Billett zum ermäßigten Tarif
- Tageskarte Hund
- 25 CHF, schweizweit
- Hundepass
- 60 CHF im Monat, 350 CHF im Jahr
Im Tarifverbund Mobilis, zu dem die tl mit Metro, Bus und Trolleybus gehören, fahren Hunde und kleine Tiere bis 30 Zentimeter Risthöhe gratis mit, sofern sie in Körben oder anderen geeigneten Behältern reisen – dieselbe Schwelle wie in Zürich, Basel, Genf und Bern. Für größere Hunde oder für Hunde außerhalb eines Korbs ist ein Fahrausweis zum ermäßigten Tarif zu lösen, dessen Preis von der Zahl der durchfahrenen Mobilis-Zonen abhängt. Wer öfter unterwegs ist, fährt mit der schweizweit gültigen Tageskarte Hund für 25 CHF oder dem Hundepass für 60 CHF im Monat beziehungsweise 350 CHF im Jahr – beides gilt bei den meisten Schweizer Transportunternehmen. Für Lausanne ist das wichtiger als für die meisten Städte: Die Stadt liegt an einem Hang, und die Metro m2 überwindet zwischen Ouchy am See und dem Bahnhof mehr Höhenmeter, als man mit einem Hund gern zu Fuß geht.
Quelle: Mobilis, Mon chien doit-il avoir un titre de transport ?
Stand: 08/2026. Wir prüfen diese Angaben regelmäßig – verbindlich ist immer die jeweils verlinkte Quelle.
Wo Hunde in Lausanne frei laufen dürfen
Eine Auswahl der Flächen, die sich lohnen – mit dem, was du vorher wissen solltest.
Parc Bourget, Zone de Vidy
Vidy, am Seeufer
In der Naturschutzzone zwischen Chamberonne, See und Route de Vidy gilt ganzjährig Leinenpflicht. Im übrigen Parc Bourget und in der restlichen Zone de Vidy gilt die normale Regel: ohne Schild frei.
Parc d’éducation canine, Vidy
Vidy
Ein eigener Hundeausbildungsplatz der Stadt. Zugang und Nutzung richten sich nach den Weisungen, die vor Ort aushängen.
Rives du lac
Von Ouchy bis Vidy
Die Seepromenade ist die längste flache Strecke der Stadt. Entlang der Ufer gibt es seit 2004 Zonen für Hunde – welche gerade gilt, sagt das Schild.
Parc de Milan
Sous-Gare
Einer der 16 großen Parks mit Hundezone, mit Blick über den See. Rasenflächen und Beete bleiben für Hunde tabu, auch wo keine Leinenpflicht gilt.
Bois de Sauvabelin
Nördlich über der Stadt
Der Stadtwald am Lac de Sauvabelin. Hier gilt das kantonale Faunarecht: vom 1. April bis 15. Juli Leinenpflicht im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen.
Häufige Fragen zu Dogsharing in Lausanne
Was kostet Hundebetreuung in Lausanne?
Beim Dogsharing nichts. Ihr seid Nachbarn, die sich gegenseitig helfen – kein Stundensatz, keine Vermittlungsgebühr. Bezahlte Betreuung liegt üblicherweise bei 20 bis 30 CHF pro Gassirunde; dieser Kostenblock entfällt, weil beide Seiten etwas davon haben.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lausanne?
190 CHF pro Hund und Jahr – 100 CHF Kantonsanteil und 90 CHF Gemeindeanteil. Dazu kommt einmalig eine Registrierungsgebühr von 20 CHF, bei versäumter Anmeldung 50 CHF. Befreit sind auf Nachweis Bezieherinnen und Bezieher von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie von Sozialhilfe.
Wann gilt in Lausanne Leinenpflicht?
In den Grünanlagen entscheidet das Schild: Ohne Schild darf der Hund frei laufen, ein blaues Schild bedeutet Leinenpflicht, ein gelbes Leinenpflicht je nach Jahreszeit, ein rotes Zutrittsverbot. Ganzjährig angeleint wird in der Naturschutzzone des Parc Bourget in Vidy. Im Wald, am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen gilt vom 1. April bis 15. Juli die kantonale Leinenpflicht.
Wo darf mein Hund in Lausanne ohne Leine laufen?
In den seit 2004 eingerichteten Zonen in 16 großen Parks, rund zwanzig kleineren Grünflächen und entlang der Seeufer – und grundsätzlich überall dort in den Grünanlagen, wo kein Schild etwas anderes anordnet. Auf Rasenflächen, in Beete, in Becken und Brunnen darf er auch dann nicht.
Ich möchte in Lausanne mit einem Hund Gassi gehen, habe aber keinen eigenen. Geht das?
Ja, genau dafür ist Dogsharing gemacht. Du legst ein Profil an, siehst Hunde aus deinem Quartier und meldest dich bei denen, die zu dir passen. Anders als beim Gassidienst im Tierheim gehst du nicht mit wechselnden Hunden, sondern baust eine Verbindung zu einem bestimmten Hund auf. Einen allgemeinen Kursnachweis verlangt der Kanton Waadt seit 2017 nicht mehr – weder von der Halterin noch von dir.
Kann ich in Lausanne einen Hund ausleihen oder mieten?
„Ausleihen“ trifft es nicht: Ein Hund ist kein Gegenstand, und niemand übergibt ihn an Fremde. Was es gibt, ist eine feste Verbindung zu einem Hund aus deiner Nachbarschaft – erst kennenlernen, dann gemeinsame Runden, dann auch mal allein. Es fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben.
Wie finde ich in Lausanne einen Hundesitter?
Es gibt zwei Wege. Bezahlte Hundesitter und Gassiservices findest du über die üblichen Portale; sie rechnen pro Runde ab, meist 20 bis 30 CHF, und sie sitzen selten in genau deinem Quartier. Der zweite Weg ist Dogsharing: jemand aus deiner Nachbarschaft, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht, weil er selbst gern Zeit mit einem Hund verbringt. Dabei fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben. Und weil es in Lausanne in fast jeder Straße Menschen gibt, die gern mit einem Hund unterwegs wären, ist die Chance groß, dass jemand davon zu Fuß bei euch ist – anders als bei einem Dienstleister, von dem es in der ganzen Stadt eine Handvoll gibt.
Gassi gehen im Tierheim Lausanne oder Dogsharing – was ist der Unterschied?
Beides ist sinnvoll, aber es ist nicht dasselbe. Im Tierheim gehst du meist nach einer Einführung mit wechselnden Hunden und zu den Zeiten der Einrichtung. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Quartier, und die Zeiten macht ihr unter euch aus. Für den Hund bedeutet das Kontinuität statt wechselnder Menschen, für dich eine echte Bindung statt einer Schicht. Geld fließt in beiden Fällen keines.
Schau, wer in Lausanne schon dabei ist
Dogsharing organisierst du über die Patzo App: Profil anlegen, Nachbarschaft ansehen, entscheiden. Ohne Abo.
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