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Hundebetreuung in Zürich: Dogsharing statt Hundesitter

In Zürich findest du mit der Patzo App jemanden aus deinem Quartier, der regelmässig mit deinem Hund rausgeht – oder einen Hund, mit dem du Zeit verbringst. Bezahlt wird dabei nichts, weil beide Seiten etwas davon haben. In der teuersten Stadt der Schweiz heisst das: Betreuung, die man sich nicht jede Woche neu leisten muss – und regelmässig Zeit mit einem Hund für alle, deren Wohnung keinen zulässt.

Für iPhone und Android

So geht's

Dogsharing in Zürich: so fängt es an

Organisiert wird das über die Patzo App – kostenlos, für iPhone und Android. Du siehst darin Hunde und Menschen aus deiner Umgebung, nach Entfernung sortiert, und entscheidest selbst, wen du kennenlernen willst.

  1. Profil anlegen

    Erzähl, wer du bist, wie viel Zeit du hast und was du dir vorstellst. Hundehalter:innen legen zusätzlich ein Profil für ihren Hund an.

  2. Nachbarschaft ansehen

    Du siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung. Interessiert ihr euch beide füreinander, entsteht ein Match.

  3. Kennenlernen

    Schreibt euch, trefft euch, geht die erste Runde zusammen. Ohne Verpflichtung – und ohne dass am ersten Tag schon jemand allein mit dem Hund losziehen muss.

  4. Betreuung planen

    Wird daraus Vertrauen, plant ihr feste Zeiten in der App: den Mittwochs-Spaziergang, den Bürotag, die Urlaubswoche.

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Profil, Matching, Chat und Betreuungsplanung kosten nichts.

Warum Dogsharing in Zürich gut funktioniert

Zürich ist teuer, dicht bebaut und voller Menschen, die lange arbeiten. Ein eigener Hund scheitert hier selten am Wollen und fast immer an der Wohnung oder am Arbeitstag. Auf der anderen Seite stehen Halter:innen, deren Hund zwischen acht und achtzehn Uhr wartet.

Bezahlte Betreuung schliesst diese Lücke nur auf dem Papier. Zu Zürcher Preisen bucht man sie für die Ferien, nicht für den Dienstagnachmittag – und der Hund braucht den Dienstagnachmittag. Genau deshalb funktioniert hier ein Modell, in dem kein Geld fliesst: Es muss sich nicht jede Woche neu rechnen.

Beim Dogsharing bekommen beide Seiten etwas. Dein Hund kommt raus, während du arbeitest. Die andere Person bekommt regelmässig Zeit mit einem Hund, ohne Steuer, ohne Kurspflicht, ohne eine Verpflichtung über zwölf Jahre. Deshalb ist es keine Gefälligkeit, die jemand irgendwann zurückfordert.

Dazu kommt der Kurs. Seit dem 1. Juni 2025 müssen fast alle, die im Kanton Zürich einen Hund halten, einen Theorie- und einen Praxiskurs absolvieren. Wer mit dem Hund einer anderen Person spazieren geht, hält ihn nicht – die Pflicht hängt am Halten. Für viele ist Dogsharing damit der ehrlichere erste Schritt als ein Kurs für einen Hund, den man noch gar nicht hat.

Und das Quartierprinzip macht den Rest. Wer in Wiedikon wohnt, geht nicht in Schwamendingen spazieren. Die Person, die im Alltag wirklich einspringt, wohnt ein paar Strassen weiter – nicht auf der anderen Seite der Stadt.

Gassi gehen in Zürich – ohne eigenen Hund

Die andere Hälfte von Dogsharing sind Menschen ohne eigenen Hund, die regelmässig Zeit mit einem verbringen wollen. Der übliche Weg dahin ist der Gassidienst im Tierheim – sinnvoll, aber anders: wechselnde Hunde, die Zeiten der Einrichtung, wenig Kontinuität. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Quartier, und die Zeiten macht ihr unter euch aus.

Zürich ist dafür gut gelegen: Käferberg, Zürichberg und Uetliberg reichen bis an die Wohnquartiere heran, die Limmat und der See dazu. Und im ZVV kannst du den Hund mitnehmen – er braucht ein eigenes Billett zum halben Preis, ausser er passt in ein Behältnis und misst weniger als 30 cm Schulterhöhe.

Was du dabei wissen solltest: Die Kurspflicht knüpft daran an, dass jemand einen Hund mindestens drei Monate hält – gemeinsame Gassirunden lösen sie nicht aus. Verantwortlich für die Beschilderung bist du trotzdem, sobald du die Leine in der Hand hast. Und von April bis Juli gilt im Wald die Leine, egal wie zuverlässig der Rückruf ist.

Der erste Schritt ist klein: Profil anlegen, Hunde aus deinem Quartier ansehen, schreiben. Es kostet dich nichts und die Halterin auch nicht, weil beide Seiten etwas davon haben. Und auf der anderen Seite gibt es in Zürich mehr Menschen, als du denkst, deren Hund den halben Tag allein ist und die genau darauf warten, dass sich jemand meldet.

Was du vor der ersten gemeinsamen Runde klären solltest

Die Haftpflichtversicherung. Im Kanton Zürich ist sie für jeden Hund vorgeschrieben, mindestens eine Million Franken. Sie existiert also – die Frage ist nur, ob sie auch greift, wenn eine andere Person den Hund führt. Ein Anruf bei der Versicherung klärt das in fünf Minuten.

Die Zonen im eigenen Quartier. Bevor ihr das erste Mal allein losgeht, lohnt eine Runde gemeinsam – nicht wegen des Hundes, sondern wegen der Tafeln. Welche Wiese ist Freilaufzone, welche hat ein Hundeverbot, wo gilt die Leine erst ab 10 Uhr.

Der April. Ab dem 1. April ändert sich im Wald alles, und zwar bis Ende Juli. Wenn eure gemeinsame Runde im Winter beginnt, ist das der Termin, an dem ihr sie neu denken müsst.

Das andere sind die Dinge, die in keiner Verordnung stehen und trotzdem darüber entscheiden, ob es funktioniert:

Wie ihr anfangt. Die erste Runde geht ihr zusammen, die zweite auch. Erst wenn beide Seiten ein gutes Gefühl haben, geht die zweite Person allein los. Dafür gibt es keine Frist.

Zeiten, Übergabe, Futter. Welche Runden sind verbindlich, und wie sagt man ab? Eine Verabredung, die niemand absagen darf, hält keine drei Wochen. Wo holst du den Hund ab – und wenn er mit zu dir nach Hause oder ins Büro kommt, ist er dort entspannt? Dazu das Kleine: welche Leine, welche Kommandos, was er fressen darf und was auf keinen Fall.

Der Fall, den niemand plant. Welche Tierarztpraxis wird im Notfall angefahren, wer darf entscheiden, wer übernimmt die Rechnung. Ein Satz dazu vorher spart im Ernstfall eine halbe Stunde.

Wie ihr wieder aufhört. Beide dürfen jederzeit sagen, dass es nicht passt – ohne Begründung. Genau das macht es leicht, überhaupt anzufangen.

Hundehaltung in Zürich: was hinter den Zahlen steht

Zürich reguliert Hundehaltung nicht besonders streng, aber besonders kleinteilig. Wer aus einer deutschen Stadt herzieht, merkt das an zwei Punkten sofort.

Erstens die Kurspflicht. Seit dem 1. Juni 2025 muss eine theoretische und eine praktische Hundeausbildung absolvieren, wer in einer Zürcher Gemeinde wohnt und einen Hund mindestens drei Monate hält. Der Praxiskurs umfasst sechs Lektionen und ist binnen zwölf Monaten nach der Übernahme fällig. Vom Theorieteil ist nur befreit, wer in den letzten zehn Jahren schon einmal mindestens ein halbes Jahr am Stück einen Hund hatte.

Zweitens die Beschilderung. Die Stadt hat ihre Grünanlagen 2020 in fünf Kategorien eingeteilt und 72 Gebiete neu ausgeschildert: generelles Leinengebot, Leinengebot nur von 10 bis 22 Uhr, saisonales Leinengebot, Freilaufzone, Hundeverbot. Es gibt hier also keine Faustregel, die überall stimmt – es gibt die Tafel am Eingang. Auf der Werdinsel gilt die Leine von April bis September, auf dem Platzspitz von 10 bis 22 Uhr, auf der Pestalozziwiese darf der Hund gar nicht hin.

Dazu kommt die kantonale Regel, die im Frühjahr alles überlagert: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand Leinenpflicht – Brut- und Setzzeit.

Die Abgabe ist mit 160 CHF zweigeteilt: 130 an die Stadt, 30 an den Kanton. Und es gibt einen Anreiz, den kaum jemand kennt: Wer freiwillig einen anerkannten Kurs besucht, zahlt den städtischen Teil einmalig nur zur Hälfte.

Regeln & Kosten

Hundeabgabe, Leinenpflicht und Freilauf in Zürich

Die Regeln kommen teils von der Stadt, teils vom Land Kanton Zürich. Jede Angabe unten ist mit ihrer Quelle verlinkt – bitte dort gegenprüfen, bevor du dich darauf verlässt.

Hundeabgabe

160 CHF pro Jahr – 130 an die Stadt, 30 an den Kanton

Abgabe an die Stadt
130 CHF pro Jahr
Kantonsbeitrag
30 CHF pro Jahr
Einschreibegebühr
20 CHF einmalig
Bei freiwilligem Kurs
einmalig die Hälfte

Die Zürcher Abgabe besteht aus zwei Teilen: 130 CHF an die Stadt und derzeit 30 CHF Kantonsbeitrag, zusammen 160 CHF je Hund und Kalenderjahr. Bei fristgerechter Neueintragung kommt einmalig eine Einschreibegebühr von 20 CHF dazu – meldest du zu spät an, sind es 40 CHF. Wer freiwillig einen Kurs bei einer vom kantonalen Veterinäramt anerkannten Fachperson besucht, bekommt die Abgabe an die Stadt einmalig um die Hälfte ermässigt. Wer Zusatzleistungen zur AHV/IV oder Sozialhilfe bezieht, dem wird sie auf Gesuch für einen Hund pro Haushalt erlassen.

Quelle: Stadt Zürich, Vollzugsvorschriften zum Hundegesetz (AS 554.510, PDF)

Pflichten

Seit 1. Juni 2025: Theorie- und Praxiskurs für fast alle Hundehalter:innen

Anmeldung
binnen 10 Tagen bei der Gemeinde
Chip und AMICUS
Pflicht
Haftpflicht
mind. 1 Mio. CHF
Praxiskurs
mind. 6 Lektionen, binnen 12 Monaten

Mit der neuen kantonalen Hundegesetzgebung vom 1. Juni 2025 muss eine theoretische und eine praktische Hundeausbildung absolvieren, wer in einer Zürcher Gemeinde wohnt und einen Hund für mindestens drei Monate hält. Vom Theorieteil befreit ist, wer in den letzten zehn Jahren schon einmal mindestens sechs Monate am Stück einen Hund gehalten hat. Der Praxiskurs umfasst mindestens sechs Lektionen, beginnt frühestens im siebten Lebensmonat des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme abgeschlossen sein. Dazu kommen Chip und AMICUS-Registrierung sowie eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Franken – unabhängig von Grösse und Rasse.

Quelle: Kanton Zürich, Hunde

Leinenpflicht

Im Wald von April bis Juli – in der Stadt an den meisten Orten zumindest tagsüber

Wald und Waldrand
1. April bis 31. Juli anleinen
Waldrand
bis 50 m Abstand
Verkehrsreiche Strassen
anleinen
Öffentlicher Verkehr
anleinen

Das kantonale Jagdgesetz schreibt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli die Leine im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand vor. Nach dem kantonalen Hundegesetz gilt sie ausserdem in öffentlich zugänglichen Gebäuden, auf verkehrsreichen Strassen, im öffentlichen Verkehr, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie überall dort, wo es signalisiert ist. In Friedhöfen, Badeanstalten, auf Schulhausplätzen sowie Spiel- und Sportfeldern gilt ein generelles Hundeverbot. In der Stadt Zürich gilt an den meisten Orten zumindest tagsüber eine Leinenpflicht – die Schilder vor Ort sind massgeblich.

Quelle: Stadt Zürich, Hunde

Hundezonen

72 signalisierte Gebiete in fünf Kategorien – vom Freilauf bis zum Hundeverbot

Signalisierte Gebiete
72
Freilaufzonen
ohne Leine erlaubt
Tagsüber Leine
z. B. Platzspitz, 10 bis 22 Uhr
Saisonal
z. B. Werdinsel, 1. April bis 30. September

Die Stadt hat ihre Grünanlagen 2020 in fünf Kategorien eingeteilt und 72 Gebiete neu beschildert: generelles Leinengebot, Leinengebot nur tagsüber von 10 bis 22 Uhr, saisonales Leinengebot, Hundefreilaufzone und Hundeverbotszone. Eine Freilaufzone ist etwa die Merkuranlage im Kreis 7; auf der Pestalozziwiese an der Bahnhofstrasse dürfen Hunde gar nicht erst hin. Welche Regel gilt, steht auf der Tafel am Eingang – verlassen kann man sich hier nicht auf ein Grundprinzip, sondern nur auf die Beschilderung.

Quelle: Stadt Zürich, Stadt definiert fünf verschiedene Hundezonen für Grünanlagen

Tram und Bus

Bis 30 cm Schulterhöhe im Behältnis gratis – sonst braucht der Hund ein Billett

Bis 30 cm im Behältnis
kostenlos
Grössere Hunde
Billett zum halben Preis
Regelmässig unterwegs
Hundeabo
Leine
im ÖV vorgeschrieben

Kleintiere und Hunde bis 30 cm Schulterhöhe fahren im ZVV gratis mit, wenn sie in einer Tasche, einem Korb oder einem ähnlichen Behältnis transportiert werden. Alle anderen Hunde brauchen ein eigenes Billett zum halben Preis; wer regelmässig mit Hund fährt, nimmt ein Hundeabo. Im öffentlichen Verkehr, an Bahnhöfen und an Haltestellen gilt Leinenpflicht. Der Hund darf auch von einer anderen Person als der Halterin oder dem Halter begleitet werden.

Quelle: ZVV, Abos für Hunde

Stand: 08/2026. Wir prüfen diese Angaben regelmäßig – verbindlich ist immer die jeweils verlinkte Quelle.

Vor Ort

Wo Hunde in Zürich frei laufen dürfen

Eine Auswahl der Flächen, die sich lohnen – mit dem, was du vorher wissen solltest.

  • Merkuranlage

    Kreis 7

    Eine der ausgewiesenen Hundefreilaufzonen der Stadt – hier darf der Hund ohne Leine. Klein, aber im dicht bebauten Osten eine der wenigen solchen Flächen.

  • Allmend Brunau

    Kreis 2

    Weite offene Flächen am Fuss des Uetlibergs, gut mit dem Tram erreichbar und Ausgangspunkt für lange Runden in den Wald hinauf.

  • Käferberg und Waidberg

    Höngg und Wipkingen

    Zusammenhängendes Waldgebiet über dem Limmattal mit weichen Wegen. Von April bis Juli gilt hier die Leinenpflicht des Jagdgesetzes – den Rest des Jahres nicht.

  • Zürichberg

    Fluntern

    Der Hausberg mit Wald bis an die Stadtgrenze. Lange Schleifen ohne Strassenquerung, ideal, wenn ihr euch beim Gehen unterhalten wollt.

  • Werdinsel

    Höngg

    Limmatinsel mit Uferzugang. Vom 1. April bis 30. September gilt ein saisonales Leinengebot, im Winterhalbjahr nicht – ein gutes Beispiel dafür, wie kleinteilig Zürich das regelt.

FAQ

Häufige Fragen zu Dogsharing in Zürich

Was kostet Hundebetreuung in Zürich?

Beim Dogsharing nichts. Ihr seid Nachbarn, die sich gegenseitig helfen – kein Stundensatz, keine Vermittlungsgebühr. Bezahlte Betreuung liegt in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland; dieser Kostenblock entfällt, weil beide Seiten etwas davon haben.

Wie hoch ist die Hundeabgabe in Zürich?

160 CHF pro Hund und Kalenderjahr – 130 CHF Abgabe an die Stadt und derzeit 30 CHF Kantonsbeitrag. Bei der Neuanmeldung kommt einmalig eine Einschreibegebühr von 20 CHF dazu, bei verspäteter Anmeldung 40 CHF. Wer freiwillig einen anerkannten Hundekurs besucht, zahlt die städtische Abgabe einmalig nur zur Hälfte.

Muss ich in Zürich einen Hundekurs machen?

Seit dem 1. Juni 2025 gilt: Wer in einer Zürcher Gemeinde wohnt und einen Hund mindestens drei Monate hält, muss eine theoretische und eine praktische Ausbildung absolvieren. Vom Theorieteil befreit ist, wer in den letzten zehn Jahren schon einmal mindestens sechs Monate am Stück einen Hund gehalten hat. Der Praxiskurs umfasst mindestens sechs Lektionen und muss binnen zwölf Monaten nach der Übernahme abgeschlossen sein.

Wo darf mein Hund in Zürich ohne Leine laufen?

In den ausgewiesenen Hundefreilaufzonen, etwa der Merkuranlage im Kreis 7. Die Stadt hat 72 Gebiete in fünf Kategorien eingeteilt und beschildert – von der Freilaufzone über Leinengebote nur tagsüber oder nur saisonal bis zur Hundeverbotszone. Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand gilt von April bis Juli in jedem Fall die Leine.

Ich möchte in Zürich mit einem Hund Gassi gehen, habe aber keinen eigenen. Geht das?

Ja, genau dafür ist Dogsharing gemacht. Du legst ein Profil an, siehst Hunde aus deinem Quartier und meldest dich bei denen, die zu dir passen. Anders als beim Gassidienst im Tierheim gehst du nicht mit wechselnden Hunden, sondern baust eine Verbindung zu einem bestimmten Hund auf. Die Kurspflicht knüpft daran an, dass jemand einen Hund mindestens drei Monate hält – gemeinsame Runden lösen sie nicht aus.

Kann ich in Zürich einen Hund ausleihen oder mieten?

„Ausleihen“ trifft es nicht: Ein Hund ist kein Gegenstand, und niemand übergibt ihn an Fremde. Was es gibt, ist eine feste Verbindung zu einem Hund aus deiner Nachbarschaft – erst kennenlernen, dann gemeinsame Runden, dann auch mal allein. Es fliesst kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben.

Wie finde ich in Zürich einen Hundesitter?

Es gibt zwei Wege. Bezahlte Hundesitter und Gassiservices findest du über die üblichen Portale; sie rechnen pro Runde zu Zürcher Preisen ab und sitzen selten in genau deinem Quartier. Der zweite Weg ist Dogsharing: jemand aus deiner Nachbarschaft, der regelmässig mit deinem Hund rausgeht, weil er selbst gern Zeit mit einem Hund verbringt. Dabei fliesst kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben. Und weil es in Zürich in fast jeder Strasse Menschen gibt, die gern mit einem Hund unterwegs wären, ist die Chance gross, dass jemand davon zu Fuss bei euch ist – anders als bei einem Dienstleister, von dem es in der ganzen Stadt eine Handvoll gibt.

Gassi gehen im Tierheim Zürich oder Dogsharing – was ist der Unterschied?

Beides ist sinnvoll, aber es ist nicht dasselbe. Im Tierheim gehst du meist nach einer Einführung mit wechselnden Hunden und zu den Zeiten der Einrichtung. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Quartier, und die Zeiten macht ihr unter euch aus. Für den Hund bedeutet das Kontinuität statt wechselnder Menschen, für dich eine echte Bindung statt einer Schicht. Geld fliesst in beiden Fällen keines.

Loslegen

Schau, wer in Zürich schon dabei ist

Dogsharing organisierst du über die Patzo App: Profil anlegen, Nachbarschaft ansehen, entscheiden. Ohne Abo.

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