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Hundebetreuung in St. Gallen: Dogsharing statt Hundesitter

In St. Gallen findest du mit der Patzo App jemanden aus deinem Quartier, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht – oder einen Hund, mit dem du Zeit verbringst. Kostenlos, weil beide Seiten etwas davon haben. Die vorgeschriebene Haftpflicht deckt hier auch die Person, die den Hund führt: Die Frage, die solche Absprachen sonst begleitet, ist im Gesetz beantwortet.

Für iPhone und Android

So geht's

Dogsharing in St. Gallen: so fängt es an

Organisiert wird das über die Patzo App – kostenlos, für iPhone und Android. Du siehst darin Hunde und Menschen aus deiner Umgebung, nach Entfernung sortiert, und entscheidest selbst, wen du kennenlernen willst.

  1. Profil anlegen

    Erzähl, wer du bist, wie viel Zeit du hast und was du dir vorstellst. Hundehalter:innen legen zusätzlich ein Profil für ihren Hund an.

  2. Nachbarschaft ansehen

    Du siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung. Interessiert ihr euch beide füreinander, entsteht ein Match.

  3. Kennenlernen

    Schreibt euch, trefft euch, geht die erste Runde zusammen. Ohne Verpflichtung – und ohne dass am ersten Tag schon jemand allein mit dem Hund losziehen muss.

  4. Betreuung planen

    Wird daraus Vertrauen, plant ihr feste Zeiten in der App: den Mittwochs-Spaziergang, den Bürotag, die Urlaubswoche.

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Profil, Matching, Chat und Betreuungsplanung kosten nichts.

Warum Dogsharing in St. Gallen gut funktioniert

St. Gallen hängt die Verantwortung an die Person, die den Hund führt – und liefert die Absicherung gleich mit. Wer hier einen Nachbarshund ausführt, ist von der Haftpflicht der Halterin erfasst, nicht als Kulanz, sondern als gesetzliche Mindestanforderung an die Police. Damit ist die Frage, die geteilte Betreuung sonst begleitet, vor dem ersten Spaziergang beantwortet.

Dazu die Lage. St. Gallen liegt in einem engen Tal zwischen zwei Hügelzügen; von fast jedem Quartier ist man in einer Viertelstunde am Waldrand. Und weil es keine ausgewiesenen Hundezonen gibt, in die man erst fahren müsste, entsteht das Problem gar nicht erst, das anderswo die geteilte Betreuung erschwert: die Anfahrt.

Was bleibt, ist die Zeit – und die ist in einer Stadt mit langen Arbeitstagen und einer großen Universität sehr ungleich verteilt. Auf der einen Seite Halter:innen, deren Hund zwischen acht und achtzehn Uhr wartet. Auf der anderen Menschen, die gern regelmäßig mit einem Hund rausgehen würden und in ihrer Wohnung keinen halten können.

Weil beide Seiten etwas bekommen, fließt zwischen ihnen kein Geld. Zu Schweizer Preisen bucht man bezahlte Betreuung für die Ferien, nicht für den Mittwochnachmittag – und der Mittwochnachmittag ist genau der, um den es geht.

Gassi gehen in St. Gallen – ohne eigenen Hund

Die andere Hälfte von Dogsharing sind Menschen ohne eigenen Hund, die regelmäßig Zeit mit einem verbringen wollen. Der übliche Weg dahin ist der Gassidienst im Tierheim – sinnvoll, aber anders: wechselnde Hunde, die Zeiten der Einrichtung, wenig Kontinuität. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Quartier, und die Zeiten macht ihr unter euch aus.

Der Einstieg ist hier so niedrig wie in kaum einer anderen Stadt. Du brauchst keinen Kurs – der Kanton verlangt keinen, weder von Haltenden noch von Führenden. Du bist über die vorgeschriebene Haftpflicht der Halterin mitgedeckt, weil das Gesetz das so verlangt. Und die Runden liegen vor der Tür: Rosenberg im Norden, Freudenberg mit den Drei Weieren im Süden, Sittertobel im Westen.

Was du dabei wissen solltest: Die Kontrollregel von Art. 8 richtet sich ausdrücklich an die Person, die den Hund ausführt – also an dich, nicht an die Halterin. Dasselbe gilt für Art. 11, die Pflicht, den Kot zu beseitigen. Und in Badeanstalten und auf Friedhöfen hat der Hund nichts verloren, auch nicht angeleint.

Der erste Schritt ist klein: Profil anlegen, Hunde aus deinem Quartier ansehen, schreiben. Es kostet dich nichts und die Halterin auch nicht, weil beide Seiten etwas davon haben. Und auf der anderen Seite gibt es in St. Gallen mehr Menschen, als du denkst, deren Hund den halben Tag allein ist und die genau darauf warten, dass sich jemand meldet.

Was du vor der ersten gemeinsamen Runde klären solltest

Die Versicherung. In St. Gallen ist die Frage gesetzlich beantwortet – aber nur, wenn die Police tatsächlich dem Gesetz entspricht. Es lohnt sich, einmal gemeinsam hineinzuschauen, statt sich auf Art. 7 zu verlassen: Der Artikel schreibt vor, was drinstehen muss, er ersetzt keinen Vertrag.

Der Rückruf. Er ist hier wichtiger als in Städten mit klaren Leinenzonen. Wo eine feste Leinenpflicht gilt, kann man sich an die Regel halten, ohne den Hund einschätzen zu können. In St. Gallen ist die Regel an die Einschätzung geknüpft – „wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen“ heißt: Du musst wissen, wie zuverlässig dieser Hund zurückkommt. Frag die Halterin, was er kann und was nicht, und lass die ersten Runden an der Leine.

Die Steuer. Sie wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig und trifft die Person, die den Hund hält. Regelmäßige Gassirunden und eine Ferienvertretung ändern daran nichts – Halter:in bleibt, wer es ist. Erst eine dauerhafte Übernahme verschiebt Steuer, Meldepflicht und Versicherung, und dann ist es keine Betreuung mehr, sondern ein neues Zuhause.

Das andere sind die Dinge, die in keiner Verordnung stehen und trotzdem darüber entscheiden, ob es funktioniert:

Wie ihr anfangt. Die erste Runde geht ihr zusammen, die zweite auch. Erst wenn beide Seiten ein gutes Gefühl haben, geht die zweite Person allein los. Dafür gibt es keine Frist.

Zeiten, Übergabe, Futter. Welche Runden sind verbindlich, und wie sagt man ab? Eine Verabredung, die niemand absagen darf, hält keine drei Wochen. Wo holst du den Hund ab – und wenn er mit zu dir nach Hause oder ins Büro kommt, ist er dort entspannt? Dazu das Kleine: welche Leine, welche Kommandos, was er fressen darf und was auf keinen Fall.

Der Fall, den niemand plant. Welche Tierarztpraxis wird im Notfall angefahren, wer darf entscheiden, wer übernimmt die Rechnung. Ein Satz dazu vorher spart im Ernstfall eine halbe Stunde.

Wie ihr wieder aufhört. Beide dürfen jederzeit sagen, dass es nicht passt – ohne Begründung. Genau das macht es leicht, überhaupt anzufangen.

Hundehaltung in St. Gallen: was hinter den Zahlen steht

Das St. Galler Hundegesetz gehört zu den zurückhaltendsten der Schweiz. Keine Kurspflicht, anders als in Zürich, Luzern und Basel-Stadt. Keine Rasseliste. Keine saisonale Leinenpflicht im Wald. Und in der Stadt gilt ein Hundeverbot nur an zwei Orten: auf Friedhöfen und in Badeanstalten.

An die Stelle fester Regeln tritt eine Bedingung. Art. 8 sagt: „Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen.“ Das verschiebt die Frage vom Ort auf den Hund – und auf die Person, die ihn führt. Wer sicher ist, darf ableinen. Wer es nicht ist, ist auch ohne Schild in der Pflicht.

Die eine Vorschrift, die dafür ungewöhnlich weit geht, ist die Versicherung. Nach Art. 7 muss die Haftpflicht nicht nur die haltende Person decken, sondern auch „diejenige Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt“. Kaum ein anderes Hundegesetz wird an dieser Stelle so deutlich – und es ist genau die Frage, die sonst jede geteilte Betreuung begleitet.

Regeln & Kosten

Hundesteuer, Leinenpflicht und Freilauf in St. Gallen

Die Regeln kommen teils von der Stadt, teils vom Land Kanton St. Gallen. Jede Angabe unten ist mit ihrer Quelle verlinkt – bitte dort gegenprüfen, bevor du dich darauf verlässt.

Hundesteuer

130 CHF pro Hund und Kalenderjahr

Pro Hund
130 CHF pro Jahr
Steuerpflichtig ab
3 Monaten
Fällig
zu Beginn des Kalenderjahres
Kantonaler Rahmen
60 bis 200 CHF

Das kantonale Hundegesetz gibt in Art. 25 nur einen Rahmen vor – zwischen 60 und 200 CHF je Hund und Jahr –, festgelegt wird der Satz vom Gemeinderat. St. Gallen schöpft den Rahmen mit 130 CHF nicht aus, liegt aber im oberen Mittelfeld. Vom Betrag gehen höchstens 10 CHF als Kantonsanteil weg, der Rest bleibt in der Stadt und finanziert unter anderem die Robidog-Behälter. Steuerfrei sind Blindenführ- und Behindertenhunde, Hunde, für die im selben Jahr schon eine andere Gemeinde oder ein anderer Kanton kassiert hat, und Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für einen verstorbenen Hund angeschafft werden.

Quelle: Stadt St. Gallen, Tiere und Tierschutz

Pflichten

Die Haftpflicht deckt auch die Person, die den Hund beaufsichtigt

Haftpflicht
Pflicht, Art. 7 HuG
Deckt auch
die beaufsichtigende Person
Kurspflicht
keine
Rasseliste
keine

Art. 7 des Hundegesetzes ist für alle, die einen fremden Hund führen, die wichtigste Vorschrift der Schweiz: „Die Versicherungsdeckung schliesst die Haftpflicht der Hundehalterin oder des Hundehalters sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, mit ein.“ Die Frage, die anderswo jede Gassi-Vereinbarung begleitet, ist hier gesetzlich beantwortet. Sonst hält sich der Kanton zurück: Es gibt keinen obligatorischen Hundekurs – anders als in Zürich, Luzern oder Basel-Stadt – und keine Rasseliste. Eingeschränkt wird die Haltung erst, wenn ein Hund erheblich verletzt oder übermäßiges Aggressionsverhalten gezeigt hat. Chip und Registrierung bei AMICUS sind Pflicht, angemeldet wird der Hund ab drei Monaten bei der Gemeinde.

Quelle: Kanton St. Gallen, Hundegesetz (sGS 456.1)

Leinenpflicht

Keine feste Leinenpflicht – sondern eine Kontrollpflicht

Grundsatz
Leine, wenn Kontrolle sonst fehlt
Immer angeleint
Schulanlagen, Spiel- und Sportplätze
Auch
Gebäude, ÖV, Bahnhöfe, Haltestellen
Buße
bis 10.000 CHF

Art. 8 des Hundegesetzes formuliert die Grundregel als Bedingung statt als Ort: „Wer einen Hund ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen.“ Der Hund darf also frei laufen, solange er zuverlässig hört – und muss an die Leine, sobald das nicht mehr gilt. Fest angeleint wird nach Art. 9 auf Schulanlagen, auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie im öffentlichen Verkehr, an Bahnhöfen und Haltestellen; die Gemeinde kann per Reglement und Signalisation weitere Orte dazunehmen. Eine saisonale Leinenpflicht im Wald, wie sie Zürich, Luzern und Bern kennen, sieht das St. Galler Recht nicht vor – örtliche Wildruhezonen und Schilder gehen aber trotzdem vor. Verstöße gegen Leinen-, Versicherungs- und Kotpflicht können bis zu 10.000 CHF kosten.

Quelle: Kanton St. Gallen, Hundegesetz (sGS 456.1)

Freilauf

Hundeverbot nur an zwei Orten: Friedhöfe und Badeanstalten

Hundeverbot
Friedhöfe und Badeanstalten
Angeleint (Polizeireglement)
Pausenplätze, Kinderspielplätze, ÖV
Ausgewiesene Hundezonen
keine
Wildpark Peter und Paul
nur an kurzer Leine

Die Stadt formuliert ihre Verbote knapp: Nach dem Polizeireglement sind Hunde auf Pausenplätzen, Kinderspielplätzen und im öffentlichen Verkehr anzuleinen, und „ein Hundeverbot gilt nur auf Friedhöfen und in Badeanstalten“ – ausgenommen Blindenführhunde. Für die Badeanlagen an den Drei Weieren heißt das: Hunde bleiben draußen, die Wege ringsum sind davon nicht betroffen. Ausgewiesene Hundefreilaufzonen wie in Luzern gibt es nicht; wo nichts angeschrieben ist, gilt die Kontrollregel von Art. 8. Im frei zugänglichen Wildpark Peter und Paul auf dem Rosenberg sind Hunde erlaubt, aber nur an kurzer Leine.

Quelle: Stadt St. Gallen, Hundehaltung

Bus und Bahn

Kleine Hunde im Behälter gratis – alle anderen mit ermäßigtem Billett

Im Behälter
kostenlos
Alle übrigen Hunde
ermäßigtes Billett
Vielfahrer
Hunde-Tageskarte im OSTWIND
Leine
im Fahrzeug Pflicht

Die Verkehrsbetriebe St. Gallen formulieren es in einem Satz: „Kleine Hunde in geeigneten Behältern werden unentgeltlich befördert. Für alle übrigen Hunde ist ein ermässigtes Billett erforderlich.“ Der OSTWIND-Tarif führt „Hund“ als eigene Kategorie bei Einzelbilletten und Tageskarten, außerdem gilt schweizweit die Hunde-Tageskarte für 25 CHF und der Hunde-Pass für 60 CHF im Monat oder 350 CHF im Jahr. Im Fahrzeug, an Haltestellen und an Bahnhöfen ist die Leine nach Art. 9 des Hundegesetzes vorgeschrieben.

Quelle: VBSG, Tarife

Stand: 08/2026. Wir prüfen diese Angaben regelmäßig – verbindlich ist immer die jeweils verlinkte Quelle.

Vor Ort

Wo Hunde in St. Gallen frei laufen dürfen

Eine Auswahl der Flächen, die sich lohnen – mit dem, was du vorher wissen solltest.

  • Wildpark Peter und Paul

    Rosenberg, über der Stadt

    Frei zugänglich, durchgehend offen und ohne Eintritt – Hunde dürfen mit, aber ausschließlich an kurzer Leine. Der Weg hinauf ist die eigentliche Runde.

  • Drei Weieren

    Freudenberg, südlich über der Altstadt

    Die Terrasse über der Stadt mit den drei Weihern. In die Badeanlagen selbst dürfen Hunde nicht, auf den Wegen und Wiesen ringsum gilt nur die Kontrollregel.

  • Sittertobel

    Westlich, an der Sitter

    Die Schlucht mit Wald und Wasser, deutlich kühler als die Stadt. Keine feste Leinenpflicht, aber wildreich – hier zeigt sich, ob der Rückruf wirklich sitzt.

  • Notkersegg

    Östlich über dem Zentrum

    Ruhiges Hügelland mit Wiesen und Waldrand, kaum Verkehr. Die entspannteste lange Runde in Stadtnähe.

  • Stadtpark

    Beim Museumsquartier

    Die zentrale Grünanlage mit altem Baumbestand. Kein Hundeverbot und keine feste Leinenpflicht – was hier gilt, entscheidet die Beschilderung und der eigene Rückruf.

FAQ

Häufige Fragen zu Dogsharing in St. Gallen

Was kostet Hundebetreuung in St. Gallen?

Beim Dogsharing nichts. Ihr seid Nachbarn, die sich gegenseitig helfen – kein Stundensatz, keine Vermittlungsgebühr. Bezahlte Betreuung liegt in der Schweiz üblicherweise bei 20 bis 35 CHF pro Gassirunde; dieser Kostenblock entfällt, weil beide Seiten etwas davon haben.

Wie hoch ist die Hundesteuer in St. Gallen?

130 CHF pro Hund und Kalenderjahr, fällig zu Beginn des Jahres. Steuerpflichtig ist jeder Hund über drei Monate. Das kantonale Hundegesetz erlaubt den Gemeinden einen Rahmen von 60 bis 200 CHF; St. Gallen liegt damit über Luzern und unter Zürich. Blindenführ- und Behindertenhunde sind befreit.

Gilt in St. Gallen Leinenpflicht?

Nicht als feste Regel. Art. 8 des Hundegesetzes sagt: Wer einen Hund ausführt, hält ihn an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten fehlen. Immer angeleint wird auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr, an Bahnhöfen und Haltestellen. Nach dem städtischen Polizeireglement kommen Pausen- und Kinderspielplätze dazu. Ganz verboten sind Hunde nur auf Friedhöfen und in Badeanstalten.

Deckt die Haftpflicht auch mich, wenn ich einen fremden Hund führe?

Im Kanton St. Gallen ja, und zwar von Gesetzes wegen. Art. 7 des Hundegesetzes schreibt vor, dass die Versicherungsdeckung nicht nur die Halterin oder den Halter umfasst, sondern auch „diejenige Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt“. Das ist eine Besonderheit – in den meisten Kantonen und Bundesländern muss man diese Frage einzeln mit der Versicherung klären.

Ich möchte in St. Gallen mit einem Hund Gassi gehen, habe aber keinen eigenen. Geht das?

Ja, genau dafür ist Dogsharing gemacht. Du legst ein Profil an, siehst Hunde aus deinem Quartier und meldest dich bei denen, die zu dir passen. Anders als beim Gassidienst im Tierheim gehst du nicht mit wechselnden Hunden, sondern baust eine Verbindung zu einem bestimmten Hund auf. Einen Kurs brauchst du nicht – der Kanton St. Gallen verlangt keinen, weder von Haltenden noch von Führenden.

Kann ich in St. Gallen einen Hund ausleihen oder mieten?

„Ausleihen“ trifft es nicht: Ein Hund ist kein Gegenstand, und niemand übergibt ihn an Fremde. Was es gibt, ist eine feste Verbindung zu einem Hund aus deiner Nachbarschaft – erst kennenlernen, dann gemeinsame Runden, dann auch mal allein. Es fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben.

Wie finde ich in St. Gallen einen Hundesitter?

Es gibt zwei Wege. Bezahlte Hundesitter und Gassiservices findest du über die üblichen Portale; sie rechnen pro Runde ab, meist 20 bis 35 CHF, und sie sitzen selten in genau deinem Quartier. Der zweite Weg ist Dogsharing: jemand aus deiner Nachbarschaft, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht, weil er selbst gern Zeit mit einem Hund verbringt. Dabei fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben. Und weil es in St. Gallen in fast jeder Straße Menschen gibt, die gern mit einem Hund unterwegs wären, ist die Chance groß, dass jemand davon zu Fuß bei euch ist – anders als bei einem Dienstleister, von dem es in der ganzen Stadt eine Handvoll gibt.

Gassi gehen im Tierheim St. Gallen oder Dogsharing – was ist der Unterschied?

Beides ist sinnvoll, aber es ist nicht dasselbe. Im Tierheim gehst du meist nach einer Einführung mit wechselnden Hunden und zu den Zeiten der Einrichtung. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Quartier, und die Zeiten macht ihr unter euch aus. Für den Hund bedeutet das Kontinuität statt wechselnder Menschen, für dich eine echte Bindung statt einer Schicht. Geld fließt in beiden Fällen keines.

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