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Hundebetreuung in Neuss: Dogsharing statt Hundesitter

In Neuss findest du mit der Patzo App jemanden aus deinem Stadtteil, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht – oder einen Hund, mit dem du Zeit verbringst. Kostenlos, weil beide Seiten etwas davon haben. Viele hier arbeiten drüben in Düsseldorf – ein Arbeitstag mit Rheinquerung ist für einen Hund ein sehr langer Tag.

Für iPhone und Android

So geht's

Dogsharing in Neuss: so fängt es an

Organisiert wird das über die Patzo App – kostenlos, für iPhone und Android. Du siehst darin Hunde und Menschen aus deiner Umgebung, nach Entfernung sortiert, und entscheidest selbst, wen du kennenlernen willst.

  1. Profil anlegen

    Erzähl, wer du bist, wie viel Zeit du hast und was du dir vorstellst. Hundehalter:innen legen zusätzlich ein Profil für ihren Hund an.

  2. Nachbarschaft ansehen

    Du siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung. Interessiert ihr euch beide füreinander, entsteht ein Match.

  3. Kennenlernen

    Schreibt euch, trefft euch, geht die erste Runde zusammen. Ohne Verpflichtung – und ohne dass am ersten Tag schon jemand allein mit dem Hund losziehen muss.

  4. Betreuung planen

    Wird daraus Vertrauen, plant ihr feste Zeiten in der App: den Mittwochs-Spaziergang, den Bürotag, die Urlaubswoche.

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Profil, Matching, Chat und Betreuungsplanung kosten nichts.

Warum Dogsharing in Neuss gut funktioniert

Neuss liegt Düsseldorf gegenüber, und viele, die hier wohnen, arbeiten drüben. Ein Arbeitstag mit Rheinquerung ist für einen Hund ein langer Tag – und die Anleinpflicht macht ihn nicht kürzer.

Denn das ist die eigentliche Folge der Neusser Regel: Ein Hund bekommt seinen freien Auslauf hier nur an elf bestimmten Punkten. Liegt keiner davon in der Nähe, wird jede Runde zur Leinenrunde. Das ist machbar, aber es braucht mehr Runden, nicht längere.

Mehr Runden bedeuten mehr Zeit, und Zeit ist genau das, was ein Pendeltag nicht hergibt. Ein bezahlter Gassiservice rechnet pro Runde ab – ausgerechnet dort, wo täglich mehrere anfallen, wird das schnell zu einem Posten, den man wieder streicht. Beim Dogsharing gibt es diesen Rechenschritt nicht, weil beide Seiten etwas davon haben: dein Hund seine Bewegung, die andere Person die regelmäßige Zeit mit einem Hund, die sie sonst nicht hätte.

Und wer einspringt, sollte aus Neuss kommen und nicht aus Düsseldorf: Die Person, die abends wirklich da ist, wohnt in derselben Straße, nicht auf der anderen Rheinseite.

Gassi gehen in Neuss – ohne eigenen Hund

Die andere Hälfte von Dogsharing sind Menschen ohne eigenen Hund, die regelmäßig Zeit mit einem verbringen wollen. Der übliche Weg dahin ist der Gassidienst im Tierheim – sinnvoll, aber anders: wechselnde Hunde, die Zeiten der Einrichtung, wenig Kontinuität. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Stadtteil, und die Zeiten macht ihr unter euch aus.

Neuss hat dafür zwei starke Achsen. Am Rhein zieht der Deichweg kilometerweit nach Norden und Süden, mit Blick auf Düsseldorf und ohne eine einzige Kreuzung. Und die Erftaue von Selikum bis Reuschenberg ist der schattige Gegenentwurf für heiße Tage. Dazu elf markierte Freilaufflächen über die Stadt verteilt.

Was du dabei wissen solltest: Außerhalb dieser elf Flächen bleibt die Leine dran, in Anlagen an höchstens zwei Metern. Kinderspielplätze sind tabu. Die Freilaufflächen sind nicht eingezäunt, sondern nur markiert. Und im VRR fährt der Hund kostenlos mit.

Der erste Schritt ist klein: Profil anlegen, Hunde aus deinem Stadtteil ansehen, schreiben. Es kostet dich nichts und die Halterin auch nicht, weil beide Seiten etwas davon haben. Und auf der anderen Seite gibt es in Neuss mehr Menschen, als du denkst, deren Hund den halben Tag allein ist und die genau darauf warten, dass sich jemand meldet.

Was du vor der ersten gemeinsamen Runde klären solltest

Welche der elf Flächen eure ist. Sie sind über die ganze Stadt verteilt, aber sinnvoll ist nur die, die zu Fuß erreichbar ist. Und weil keine eingezäunt ist, gehört die Frage dazu, wie zuverlässig der Rückruf funktioniert.

Wie lang eure Leine ist. In öffentlichen Anlagen sind zwei Meter das Maximum. Wenn die Halterin eine Flexileine benutzt, solltet ihr wissen, dass sie dort nicht ausgezogen werden darf.

Ob der Hund auf einer Liste steht. Für gefährliche Hunde nach § 3 gilt: Sie dürfen auf die Freilaufflächen gar nicht. Bei gelisteten Hunden nach § 10 hängt vieles daran, ob eine Verhaltensprüfung bestanden ist.

Wer die Tüten mitbringt. Die Grünanlagenordnung nimmt ausdrücklich auch die für das Tier verantwortliche Person in die Pflicht. An eurem Nachmittag bist das du.

Die Haftpflichtversicherung. Für große Hunde ist sie in NRW Pflicht, für kleine nicht. Die Frage ist in beiden Fällen dieselbe: Greift sie auch, wenn eine andere Person den Hund führt?

Das andere sind die Dinge, die in keiner Verordnung stehen und trotzdem darüber entscheiden, ob es funktioniert:

Wie ihr anfangt. Die erste Runde geht ihr zusammen, die zweite auch. Erst wenn beide Seiten ein gutes Gefühl haben, geht die zweite Person allein los. Dafür gibt es keine Frist.

Zeiten, Übergabe, Futter. Welche Runden sind verbindlich, und wie sagt man ab? Eine Verabredung, die niemand absagen darf, hält keine drei Wochen. Wo holst du den Hund ab – und wenn er mit zu dir nach Hause oder ins Büro kommt, ist er dort entspannt? Dazu das Kleine: welche Leine, welche Kommandos, was er fressen darf und was auf keinen Fall.

Der Fall, den niemand plant. Welche Tierarztpraxis wird im Notfall angefahren, wer darf entscheiden, wer übernimmt die Rechnung. Ein Satz dazu vorher spart im Ernstfall eine halbe Stunde.

Wie ihr wieder aufhört. Beide dürfen jederzeit sagen, dass es nicht passt – ohne Begründung. Genau das macht es leicht, überhaupt anzufangen.

Hundehaltung in Neuss: was hinter den Zahlen steht

Die meisten Städte in Nordrhein-Westfalen übernehmen den Katalog aus § 2 des Landeshundegesetzes – Fußgängerzone, belebte Straßen, umfriedete Grünanlagen, Veranstaltungen – und lassen den Rest offen.

Neuss macht es anders. Aus Straßenordnung und Grünanlagenordnung ergibt sich hier eine Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt schreibt es selbst in einem Satz: Außerhalb der ausgewiesenen Hundefreilaufflächen gilt grundsätzlich die Anleinpflicht.

Dafür hat der Rat im Dezember 2018 den Gegenzug beschlossen und elf Freilaufflächen ausgewiesen – ausdrücklich, um sowohl der artgerechten Haltung als auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Das ist eine ehrliche Konstruktion: strenge Regel, benannte Ausnahmen.

Die Flächen sind Nordpark, die Wiese im Rheinpark, Kirmesplatz Gnadental, Westpark, Sportanlage Erprather Straße, die Fläche am Derikumer Hof, Zedernweg, Friedhof Grimlinghausen, Rindergraben, Allerheiligen A und die Grünfläche südwestlich des Südparks.

Erkennen kann man sie an Schildern und an gelb markierten Pflöcken. Zäune gibt es nicht – die Markierung ersetzt sie. Wer einen fremden Hund führt, sollte das wissen, bevor er die Leine abmacht: Ein gelber Pflock hält keinen Hund auf.

Zwei Meter, nicht mehr

§ 10 der Grünanlagenordnung wird konkreter als die meisten Vorschriften. In öffentlichen Anlagen ist der Hund an kurzer Leine von höchstens zwei Metern zu führen und von Spielplätzen, Spielfeldern, Wettkampfanlagen, Beeten und Schmuckanlagen fernzuhalten. Kinderspielplätze sind ganz tabu.

Eine Flexileine auf voller Länge ist in Neusser Anlagen also nicht zulässig. Die Stadt reiht sich damit in eine kleine Gruppe ein, die eine Höchstlänge nennt: Stuttgart und Freiburg 1,5 Meter, Nürnberg 1,2 Meter in Grünanlagen, Rostock und Potsdam zwei Meter.

Und ein Halbsatz aus derselben Vorschrift betrifft direkt jede Person, die einen Hund ausführt: Verunreinigungen sind vom Halter oder der für das Tier verantwortlichen Person unverzüglich zu beseitigen. Bis zu 75 € kostet es, wenn das nicht passiert.

Eine der niedrigsten Hundesteuern in Nordrhein-Westfalen

79 € im Jahr für den ersten Hund. Damit liegt Neuss deutlich unter dem, was die großen Städte ringsum verlangen.

Bei mehreren Hunden zieht es an, weil je Hund gerechnet wird: bei zweien je 120 €, ab dreien je 180 €. Und am oberen Ende wird Neuss deutlich: 640 € für einen gefährlichen Hund nach § 3, 316 € für einen Hund einer gelisteten Rasse nach § 10.

Interessant ist, dass beide Sätze verhandelbar sind. Wer nachweist, dass sein Hund eine Verhaltensprüfung bestanden hat, zahlt auf Antrag die Hälfte – ein Jahr lang, nach zwei Jahren ist neu zu prüfen. Ludwigshafen und Erfurt arbeiten mit derselben Idee: Verhalten schlägt Rasse.

Prüfen lässt sich das allerdings nicht in Neuss selbst. Weil Neuss keine kreisfreie Stadt ist, liegen die Prüfungen beim Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss – Sachkundenachweis 80 € mit 34 Fragen, von denen 24 vollständig richtig sein müssen, Verhaltenstest 150 €, Rassebestimmung 75 €. Für Befreiungen vom Leinen- und Maulkorbzwang führt der Kreis nach eigener Angabe derzeit keine Prüfungen durch.

Regeln & Kosten

Hundesteuer, Anleinpflicht und Freilauf in Neuss

Die Regeln kommen teils von der Stadt, teils vom Land Nordrhein-Westfalen. Jede Angabe unten ist mit ihrer Quelle verlinkt – bitte dort gegenprüfen, bevor du dich darauf verlässt.

Hundesteuer

79 € für den ersten Hund – einer der niedrigsten Sätze in NRW

Ein Hund
79 € pro Jahr
Zwei Hunde
je 120 € pro Jahr
Drei oder mehr
je 180 € pro Jahr
Gefährliche Hunde (§ 3)
640 €, gestaffelt bis 878 €
Hunde bestimmter Rassen (§ 10)
316 €, gestaffelt bis 440 €

Mit 79 € im Jahr liegt Neuss deutlich unter allem, was die Nachbarschaft verlangt – Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach sind Faktoren darüber. Die Staffelung gilt je Hund: Wer zwei hält, zahlt für beide je 120 €, ab dreien je 180 €. Am oberen Ende wird es dann deutlich: Ein gefährlicher Hund nach § 3 Landeshundegesetz kostet 640 €, ein Hund einer gelisteten Rasse nach § 10 immerhin 316 €. Angemeldet wird binnen zwei Wochen nach Aufnahme oder Zulauf. Befreit sind Blinden-, Gehörlosen- und Behindertenbegleithunde sowie Hunde aus dem Neusser Tierheim gegen Vorlage des Übernahmevertrags – für Hunde nach § 3 und § 10 Abs. 1 LHundG gilt keine Befreiung. Eine Besonderheit ist die Ermäßigung um 50 Prozent für gefährliche und gelistete Hunde, die eine Verhaltensprüfung bestanden haben; sie gilt ein Jahr, nach zwei Jahren ist erneut zu prüfen. Verhalten schlägt hier also die Rasse, wenn auch nur teilweise.

Quelle: Serviceportal der Stadt Neuss, Hundesteuer – Hund an- und abmelden

Pflichten

Der Kreis prüft die Sachkunde: 34 Fragen, 24 richtig, 80 €

Großer Hund
ab 40 cm oder 20 kg, anzeigepflichtig
Sachkunde beim Kreis
80 €, 34 Fragen
Verhaltenstest
150 €
Rassebestimmung
75 €
Haftpflicht
500.000 € / 250.000 €

Neuss ist keine kreisfreie Stadt, und das merkt man an der Zuständigkeit: Die Erlaubnisse erteilt und kontrolliert das städtische Ordnungsamt, die Prüfungen macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss. Der Sachkundenachweis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird dort abgelegt: 34 Fragen aus einem allgemeinen Katalog, von denen mindestens 24 vollständig richtig zu beantworten sind, Gebühr 80 €. Ein Verhaltenstest kostet 150 €, eine Rassebestimmung nach Phänotyp 75 €. Für große Hunde ab 40 Zentimetern oder 20 Kilogramm stellen niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte die Bescheinigung aus, nicht der Kreis; dazu kommen Mikrochip und eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden. Praktisch wichtig ist eine Einschränkung, die der Kreis selbst nennt: Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang führt er derzeit nicht durch.

Quelle: Rhein-Kreis Neuss, Hunde nach Landeshundegesetz – Sachkundenachweis, Verhaltenstests, Rassebestimmung

Anleinpflicht

Anleinpflicht im ganzen Stadtgebiet – in Anlagen an höchstens zwei Meter Leine

Straßen und Anlagen
grundsätzlich angeleint
Maximale Leinenlänge
2 Meter in öffentlichen Anlagen
Spielplätze und Spielfelder
Hunde fernhalten
Beete und Schmuckanlagen
Hunde fernhalten
Kot nicht beseitigt
Bußgeld bis 75 €

Neuss geht weiter als der Landesstandard. Wo Nordrhein-Westfalen nur bestimmte Örtlichkeiten aufzählt, ergibt sich in Neuss aus Straßenordnung und Grünanlagenordnung eine Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet – die Stadt formuliert es selbst so: Außerhalb der ausgewiesenen Hundefreilaufflächen gilt grundsätzlich die Anleinpflicht. § 10 der Grünanlagenordnung wird dabei konkret: In öffentlichen Anlagen ist der Hund an einer kurzen Leine von höchstens zwei Metern zu führen und von Spielplätzen, Spielfeldern, Wettkampfanlagen, Beeten und Schmuckanlagen fernzuhalten. Kinderspielplätze sind für Hunde ganz tabu. Bemerkenswert ist, wen die Vorschrift adressiert: Verunreinigungen sind vom Halter oder der für das Tier verantwortlichen Person unverzüglich zu beseitigen – also ausdrücklich auch von der Person, die den Hund gerade führt. Wer den Kot liegen lässt, zahlt bis zu 75 €.

Quelle: Stadt Neuss, Grünanlagenordnung § 10 (Ortsrecht 67/04)

Freilauf

Elf Hundefreilaufflächen, markiert mit Schildern und gelben Pflöcken

Flächen
11
Kennzeichnung
Schilder und gelb markierte Pflöcke
Nutzbar
ganzjährig
Gefährliche Hunde (§ 3)
ausgeschlossen
Eingezäunt
nein

Der Rat der Stadt hat die Flächen im Dezember 2018 ausdrücklich als Gegenstück zur Anleinpflicht aus Straßen- und Grünanlagenordnung beschlossen – die Begründung nennt beides in einem Satz: die Erfordernisse artgerechter Haltung und das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Ausgewiesen sind: Nordpark, die Wiese im Rheinpark, Kirmesplatz Gnadental, Westpark, Sportanlage Erprather Straße, die Fläche am Derikumer Hof, Zedernweg, Friedhof Grimlinghausen, Rindergraben, Allerheiligen A und die Grünfläche südwestlich des Südparks. Erkennbar sind sie an Schildern und an gelb markierten Pflöcken; Zäune gibt es nicht. Nutzbar sind sie das ganze Jahr über, ausgenommen sind gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Landeshundegesetz. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass die Flächen keine Hundetoiletten sind – der Kot ist mitzunehmen.

Quelle: Stadt Neuss, Hundefreilaufflächen

Bus und Bahn

Hunde fahren im VRR kostenlos mit

Ticket
keins nötig
Leine
kurz angeleint
Sitzplätze
für Tiere tabu
Kleintiere
nur im Behälter

Im NRW-Tarif fährt der Hund ohne eigenes Ticket mit – in den Bussen der Stadtwerke Neuss ebenso wie in den Regionalbahnen und in der Straßenbahn nach Düsseldorf. Vorausgesetzt wird, dass er kurz angeleint ist und keinen Sitzplatz belegt; ein Maulkorb ist nur nötig, wenn vom Hund eine Gefahr ausgehen könnte. Andere Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Für Neuss heißt das vor allem: Die Rheinaue auf der anderen Flussseite, der Düsseldorfer Süden und die Wälder des Rhein-Kreises sind ohne Fahrschein für den Hund erreichbar.

Quelle: mobil.nrw, NRW-Tarif von A–Z: Tiere

Stand: 08/2026. Wir prüfen diese Angaben regelmäßig – verbindlich ist immer die jeweils verlinkte Quelle.

Vor Ort

Wo Hunde in Neuss frei laufen dürfen

Eine Auswahl der Flächen, die sich lohnen – mit dem, was du vorher wissen solltest.

  • Hundefreilauffläche Nordpark

    Neuss-Nord

    Eine der elf ausgewiesenen Flächen, erkennbar an Schild und gelben Pflöcken. Nicht eingezäunt – der Rückruf muss also sitzen.

  • Wiese im Rheinpark

    Grimlinghausen / Hafen

    Freilauffläche direkt am Rhein. Gut mit einer langen Uferrunde zu verbinden, die dann allerdings angeleint stattfindet.

  • Hundefreilauffläche Westpark

    Weckhoven / Erfttal

    Die Adresse für den Süden der Stadt. Auch hier gilt: markiert, aber offen.

  • Rheinufer und Rheinpark

    Östlicher Stadtrand

    Der Deichweg zieht sich kilometerweit nach Norden und Süden. Angeleint, dafür flach, weit und mit Blick auf Düsseldorf.

  • Erftaue

    Von Selikum bis Reuschenberg

    Der Grünzug entlang der Erft mit dem Tierpark Neuss am Rand. Schattig im Sommer und die verlässlichste Alternative zum Rhein.

FAQ

Häufige Fragen zu Dogsharing in Neuss

Was kostet Hundebetreuung in Neuss?

Beim Dogsharing nichts. Ihr seid Nachbarn, die sich gegenseitig helfen – kein Stundensatz, keine Vermittlungsgebühr. Bezahlte Betreuung liegt üblicherweise bei 15 bis 25 € pro Gassirunde; dieser Kostenblock entfällt, weil beide Seiten etwas davon haben.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Neuss?

79 € pro Jahr für einen Hund. Wer zwei hält, zahlt für jeden 120 €, ab drei Hunden je 180 €. Ein gefährlicher Hund nach § 3 LHundG kostet 640 €, ein Hund einer gelisteten Rasse nach § 10 kostet 316 €. Hunde aus dem Neusser Tierheim sind gegen Vorlage des Übernahmevertrags befreit.

Wann gilt in Neuss Anleinpflicht?

Grundsätzlich überall außerhalb der elf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen – das ergibt sich aus Straßenordnung und Grünanlagenordnung. In öffentlichen Anlagen darf die Leine höchstens zwei Meter lang sein, und der Hund ist von Spielplätzen, Spielfeldern, Wettkampfanlagen, Beeten und Schmuckanlagen fernzuhalten. Kinderspielplätze sind für Hunde ganz gesperrt.

Wo darf mein Hund in Neuss ohne Leine laufen?

Auf elf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen: Nordpark, Wiese im Rheinpark, Kirmesplatz Gnadental, Westpark, Sportanlage Erprather Straße, Fläche am Derikumer Hof, Zedernweg, Friedhof Grimlinghausen, Rindergraben, Allerheiligen A und die Grünfläche südwestlich des Südparks. Sie sind mit Schildern und gelb markierten Pflöcken gekennzeichnet, ganzjährig nutzbar und nicht eingezäunt. Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG sind ausgenommen.

Ich möchte in Neuss mit einem Hund Gassi gehen, habe aber keinen eigenen. Geht das?

Ja, genau dafür ist Dogsharing gemacht. Du legst ein Profil an, siehst Hunde aus deinem Stadtteil und meldest dich bei denen, die zu dir passen. Anders als beim Gassidienst im Tierheim gehst du nicht mit wechselnden Hunden, sondern baust eine Verbindung zu einem bestimmten Hund auf. Für gewöhnliche Hunde brauchst du keine Nachweise; der Sachkundenachweis betrifft nur gefährliche und gelistete Hunde.

Kann ich in Neuss einen Hund ausleihen oder mieten?

„Ausleihen“ trifft es nicht: Ein Hund ist kein Gegenstand, und niemand übergibt ihn an Fremde. Was es gibt, ist eine feste Verbindung zu einem Hund aus deiner Nachbarschaft – erst kennenlernen, dann gemeinsame Runden, dann auch mal allein. Es fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben.

Wie finde ich in Neuss einen Hundesitter?

Es gibt zwei Wege. Bezahlte Hundesitter und Gassiservices findest du über die üblichen Portale; sie rechnen pro Runde ab, meist 15 bis 25 €, und sie sitzen selten in genau deinem Stadtteil. Der zweite Weg ist Dogsharing: jemand aus deiner Nachbarschaft, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht, weil er selbst gern Zeit mit einem Hund verbringt. Dabei fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben. Und weil es in Neuss in fast jeder Straße Menschen gibt, die gern mit einem Hund unterwegs wären, ist die Chance groß, dass jemand davon zu Fuß bei euch ist – anders als bei einem Dienstleister, von dem es in der ganzen Stadt eine Handvoll gibt.

Gassi gehen im Tierheim Neuss oder Dogsharing – was ist der Unterschied?

Beides ist sinnvoll, aber es ist nicht dasselbe. Im Tierheim gehst du meist nach einer Einführung mit wechselnden Hunden und zu den Zeiten der Einrichtung. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Stadtteil, und die Zeiten macht ihr unter euch aus. Für den Hund bedeutet das Kontinuität statt wechselnder Menschen, für dich eine echte Bindung statt einer Schicht. Geld fließt in beiden Fällen keines.

Loslegen

Schau, wer in Neuss schon dabei ist

Dogsharing organisierst du über die Patzo App: Profil anlegen, Nachbarschaft ansehen, entscheiden. Ohne Abo.

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