Hundebetreuung in Innsbruck: Dogsharing statt Hundesitter
In Innsbruck findest du mit der Patzo App jemanden aus deinem Stadtteil, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht – oder einen Hund, mit dem du Zeit verbringst. Kostenlos, weil beide Seiten etwas davon haben. Über 30.000 Studierende in einer kleinen, eng gebauten Stadt: Menschen, die gern Zeit mit einem Hund hätten, gibt es hier reichlich.
Für iPhone und Android
Dogsharing in Innsbruck: so fängt es an
Organisiert wird das über die Patzo App – kostenlos, für iPhone und Android. Du siehst darin Hunde und Menschen aus deiner Umgebung, nach Entfernung sortiert, und entscheidest selbst, wen du kennenlernen willst.
Profil anlegen
Erzähl, wer du bist, wie viel Zeit du hast und was du dir vorstellst. Hundehalter:innen legen zusätzlich ein Profil für ihren Hund an.
Nachbarschaft ansehen
Du siehst Hunde und Menschen aus deiner Umgebung. Interessiert ihr euch beide füreinander, entsteht ein Match.
Kennenlernen
Schreibt euch, trefft euch, geht die erste Runde zusammen. Ohne Verpflichtung – und ohne dass am ersten Tag schon jemand allein mit dem Hund losziehen muss.
Betreuung planen
Wird daraus Vertrauen, plant ihr feste Zeiten in der App: den Mittwochs-Spaziergang, den Bürotag, die Urlaubswoche.
Profil, Matching, Chat und Betreuungsplanung kosten nichts.
Hunde und Menschen aus Innsbruck
Keine Symbolbilder, sondern ein paar der echten Profile aus der Patzo App. Tipp auf eines. Nach dem Download der App wird es dir direkt angezeigt.
Warum Dogsharing in Innsbruck gut funktioniert
Innsbruck ist eine kleine Stadt in einem engen Tal mit rund 130.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und über 30.000 Studierenden. Wohnungen sind klein und teuer, Gärten selten, und die Nordkette steht so nah, dass man sie aus dem Fenster sieht – aber ein Hund kommt dort nicht allein hin.
Genau das ist die Konstellation. Auf der einen Seite Menschen, die viel Zeit und keine Wohnung für einen Hund haben. Auf der anderen Berufstätige mit Hund und langen Tagen. Dazwischen liegen zehn Minuten mit dem Rad.
Weil beide Seiten etwas bekommen, fließt zwischen ihnen kein Geld. Dein Hund bekommt die Runde, die sonst ausfällt. Die andere Person bekommt regelmäßig Zeit mit einem Hund, ohne Steuer, ohne Anschaffung, ohne eine Verpflichtung über zwölf Jahre, die sich mit einem befristeten Studienplatz nicht verträgt. Ein bezahlter Gassiservice löst davon nur die Halterseite – und stellt sie in Rechnung.
Praktisch ist Innsbruck dafür gut gebaut: Inndamm, Hungerburg, Rechenhof und die Wälder am Talrand sind von fast jedem Stadtteil zu Fuß oder mit dem Rad erreichbar. Was fehlt, ist selten der Weg.
Gassi gehen in Innsbruck – ohne eigenen Hund
Die andere Hälfte von Dogsharing sind Menschen ohne eigenen Hund, die regelmäßig Zeit mit einem verbringen wollen. Der übliche Weg dahin ist der Gassidienst im Tierheim – sinnvoll, aber anders: wechselnde Hunde, die Zeiten der Einrichtung, wenig Kontinuität. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Stadtteil, und die Zeiten macht ihr unter euch aus.
Innsbruck ist dafür fast unfair gut ausgestattet. Die Inn-Promenade zieht sich flach und autofrei durch die ganze Stadt, die Nordkette ist mit der Bahn in zwanzig Minuten erreichbar, die Kranebitter Klamm liegt im Westen, und sieben Hundewiesen sind über die Stadtteile verteilt.
Was du dabei wissen solltest: Draußen im Ortsgebiet gilt Leine oder Maulkorb – kläre vorher, welches von beidem dieser Hund gewohnt ist. In Bus und Tram gilt beides zugleich, ohne Ausnahme. Auf den gelb markierten Wegen an der Nordkette und in Vill/Igls bleibt die Leine dran, und von März bis Oktober auch an landwirtschaftlichen Kulturen. Die Hundewiesen haben Öffnungszeiten.
Der erste Schritt ist klein: Profil anlegen, Hunde aus deinem Stadtteil ansehen, schreiben. Es kostet dich nichts und die Halterin auch nicht, weil beide Seiten etwas davon haben. Und auf der anderen Seite gibt es in Innsbruck mehr Menschen, als du denkst, deren Hund den halben Tag allein ist und die genau darauf warten, dass sich jemand meldet.
Was du vor der ersten gemeinsamen Runde klären solltest
Leine oder Maulkorb. In Tirol ist das eine echte Wahl, und sie entscheidet, wie eure Runden aussehen. Ein Hund ohne Maulkorbtraining kann nicht mit in den Bus – und damit auch nicht auf die Nordkette.
Welche Wiese wann offen ist. Sieben Flächen, aber alle mit Öffnungszeiten. An einem Sonntagmorgen um acht ist keine davon offen.
Die Jahreszeit. Von März bis Oktober gilt an landwirtschaftlichen Kulturen außerorts Leinenzwang mit maximal zwei Metern; von Oktober bis März darf der Hund auf abgeernteten Feldern dagegen frei laufen. Das ist derselbe Ort mit zwei gegensätzlichen Regeln.
Wie er am Berg läuft. Innsbrucks Runden gehen fast immer bergauf. Ob der Hund Kondition hat, ob er Steinschlag und Mountainbiker kennt, ob seine Pfoten Schotter vertragen – das gehört ins erste Gespräch.
Die Haftpflichtversicherung. In Tirol ist sie für jeden Hund Pflicht, es gibt sie also. Die Frage ist nur, ob sie auch greift, wenn eine andere Person den Hund führt.
Das andere sind die Dinge, die in keiner Verordnung stehen und trotzdem darüber entscheiden, ob es funktioniert:
Wie ihr anfangt. Die erste Runde geht ihr zusammen, die zweite auch. Erst wenn beide Seiten ein gutes Gefühl haben, geht die zweite Person allein los. Dafür gibt es keine Frist.
Zeiten, Übergabe, Futter. Welche Runden sind verbindlich, und wie sagt man ab? Eine Verabredung, die niemand absagen darf, hält keine drei Wochen. Wo holst du den Hund ab – und wenn er mit zu dir nach Hause oder ins Büro kommt, ist er dort entspannt? Dazu das Kleine: welche Leine, welche Kommandos, was er fressen darf und was auf keinen Fall.
Der Fall, den niemand plant. Welche Tierarztpraxis wird im Notfall angefahren, wer darf entscheiden, wer übernimmt die Rechnung. Ein Satz dazu vorher spart im Ernstfall eine halbe Stunde.
Wie ihr wieder aufhört. Beide dürfen jederzeit sagen, dass es nicht passt – ohne Begründung. Genau das macht es leicht, überhaupt anzufangen.
Hundehaltung in Innsbruck: was hinter den Zahlen steht
Wer im Netz nach der Innsbrucker Hundesteuer sucht, findet fast überall 99,96 Euro. Diese Zahl ist seit dem 1. Januar 2026 falsch.
Der Gemeinderat hat am 12. Dezember 2025 eine neue Hundesteuerverordnung beschlossen, kundgemacht am 16. Dezember, in Kraft seit Jahresbeginn. Der Normalsatz beträgt seither 136,80 Euro je Hund und Jahr – ein Sprung von gut 37 Prozent. Der ermäßigte Satz liegt bei 45,00 Euro und gilt für Wachhunde, beruflich gehaltene Hunde und für Menschen mit Ausgleichszulage, Mindestsicherung oder niedrigem Arbeitslosengeld, dann aber nur für einen Hund im Haushalt.
Abgerechnet wird monatsgenau, für jeden angefangenen Monat anteilig. Und eine Kleinigkeit, die überrascht: Hundesteuermarken gibt es in Innsbruck nicht mehr. Kontrolliert wird über den Chip.
Ein Satz aus derselben Verordnung ist für alle interessant, die über längere Betreuung nachdenken. § 1 Abs. 3 sagt, dass die Steuer auch zu entrichten ist, wenn ein Hund in Pflege oder auf Probe gehalten wird – die Zeitgrenze zieht § 1 Abs. 1 bei zwei Monaten. Eine Gassirunde löst das nicht aus. Eine Übernahme über mehrere Monate schon.
Leine oder Maulkorb – und wann beides
Seit Ende Januar 2020 gilt in ganz Tirol dieselbe Grundregel: An öffentlichen Orten im besiedelten Gebiet ist der Hund an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Eines von beidem genügt – das österreichische Muster, das es in Deutschland nirgends gibt.
Es gibt aber Orte, an denen beides vorgeschrieben ist: dort, wo sich üblicherweise viele Menschen aufhalten, und immer in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, auf Spielanlagen und in Einkaufszentren.
Innsbruck legt mit einer eigenen Verordnung nach. Auf den dort gelb eingezeichneten Wegen an der Nordkette und im Bereich Vill/Igls gilt Leinenzwang. Und bei landwirtschaftlichen Kulturen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt er vom 1. März bis 15. Oktober, bei nicht abgeernteten Feldern sogar bis zum 15. November – jeweils an einer Leine von höchstens zwei Metern.
Dass die Wege in einer Karte statt in einer Liste stehen, ist typisch für diese Art Vorschrift. Man kann es nachsehen, aber nicht überfliegen.
Sieben Wiesen mit Öffnungszeiten – und der Winter auf dem Feld
Ohne Leine und ohne Maulkorb darf der Hund auf sieben ausgewiesenen Hundeauslaufzonen mit zusammen rund 9.200 m²: Egerdach in der Reichenau, Karwendelbrücke und Pulverturm in der Höttinger Au, Pechepark in Wilten, Roßaupromenade Ost und West sowie Kranebitten hinter dem Campingplatz.
Ungewöhnlich sind die Öffnungszeiten: werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erst ab 9 Uhr. Freiburg macht es bei seiner einzigen Hundewiese ähnlich; sonst begegnet man dem selten.
Und dann gibt es eine Regel, die es sonst nirgends gibt: Zwischen Oktober und März darf der Hund auf abgeernteten Feldern außerhalb des besiedelten Gebiets frei laufen. Das ist der Gegenpol zum Leinenzwang bei den landwirtschaftlichen Kulturen im Sommerhalbjahr – dieselbe Fläche, andere Jahreszeit, andere Regel.
Nicht mitdürfen Hunde in der Freizeitanlage Roßau am Baggersee, in den Schwimmbädern der IKB und auf Friedhöfen.
Hundesteuer, Leine und Freilauf in Innsbruck
Die Regeln kommen teils von der Stadt, teils vom Land Tirol. Jede Angabe unten ist mit ihrer Quelle verlinkt – bitte dort gegenprüfen, bevor du dich darauf verlässt.
Hundesteuer
136,80 € seit dem 1. Januar 2026 – vorher waren es 99,96 €
- Normalsatz 2026
- 136,80 € pro Jahr
- Ermäßigter Satz
- 45,00 € pro Jahr
- Anmeldung
- binnen 14 Tagen
- Steuerpflichtig ab
- drei Monaten, länger als zwei Monate gehalten
- Hundesteuermarke
- gibt es nicht mehr
Die neue Hundesteuerverordnung wurde am 12. Dezember 2025 vom Gemeinderat beschlossen, am 16. Dezember kundgemacht und gilt seit dem 1. Januar 2026. Der Normalsatz beträgt seither 136,80 € je Hund; vorher waren es 99,96 €, ein Sprung von gut 37 Prozent. Der ermäßigte Satz von 45,00 € gilt für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde sowie für Menschen, die Ausgleichszulage, Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld unterhalb der Ausgleichszulagenrichtsätze beziehen – dann allerdings nur, wenn im Haushalt kein weiterer Hund gehalten wird. Abgerechnet wird monatsgenau, für jeden angefangenen Monat anteilig. Hundesteuermarken gibt Innsbruck nicht mehr aus; kontrolliert wird über den Chip. Für das Dogsharing besonders relevant ist § 1 Abs. 3: Die Steuer ist auch zu entrichten, wenn ein Hund in Pflege oder auf Probe gehalten wird – die Grenze zieht § 1 Abs. 1 bei zwei Monaten. Gassirunden lösen das nicht aus, eine mehrmonatige Übernahme schon.
Quelle: Stadt Innsbruck, Hundesteuerverordnung vom 12.12.2025
Pflichten
Sachkundenachweis vor dem ersten Hund, Haftpflicht binnen einer Woche
- Sachkunde
- theoretischer Kurs vor der Anschaffung
- Haftpflicht
- Nachweis binnen einer Woche
- Anmeldung
- binnen zwei Wochen
- Chip und Registrierung
- binnen eines Monats
Die Reihenfolge ist in Innsbruck ungewöhnlich klar getaktet. Wer sich zum ersten Mal einen Hund anschafft, muss vorher eine theoretische Ausbildung absolvieren – den Sachkundenachweis, angeboten von tierschutzqualifizierten Hundetrainerinnen und Tierärzten über die Wirtschaftskammer. Der Nachweis geht an das Amt Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen. Für die Hundehaftpflichtversicherung bleibt eine Woche Zeit, für die Anmeldung zur Hundesteuer beim Amt für Gemeindeabgaben zwei Wochen, für Chip und Registrierung in der Heimtierdatenbank ein Monat. Bei der Anmeldung sind Rufname, Rasse, Farbe, Geschlecht, Chipnummer, Geburtsdatum, Übernahmedatum und die Daten der Vorbesitzerin anzugeben. Für dich als Person, die einen fremden Hund ausführt, heißt das: Du brauchst nichts davon – Sachkunde und Versicherung hängen an der haltenden Person. Du kannst aber davon ausgehen, dass es beides gibt.
Leine oder Maulkorb
Im Siedlungsgebiet Leine oder Maulkorb – bei Menschenmengen beides
- Öffentliche Orte im Ortsgebiet
- Leine oder Maulkorb
- Bei vielen Menschen
- Leine und Maulkorb
- Immer beides
- ÖPNV, Schulen, Spielanlagen, Einkaufszentren
- Landwirtschaftliche Kulturen
- 1.3.–15.10., Leine max. 2 m
- Nicht abgeerntete Felder
- bis 15.11., Leine max. 2 m
Die Grundregel steht in § 6a des Tiroler Landes-Polizeigesetzes und gilt seit Ende Januar 2020 einheitlich für ganz Tirol: An öffentlichen Orten innerhalb des besiedelten Gebiets ist der Hund an der Leine oder mit Maulkorb zu führen – eines von beidem genügt. Wo sich üblicherweise viele Menschen aufhalten, sind beide vorgeschrieben, und immer gilt das in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, auf Spielanlagen und in Einkaufszentren. Der Maulkorb muss den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen und darf nicht abgestreift werden können. Innsbruck legt mit einer eigenen Verordnung nach: Auf den in ihren Anlagen gelb eingezeichneten Wegen im Bereich der Nordkette und im Bereich Vill/Igls gilt Leinenzwang, und im Bereich landwirtschaftlicher Kulturen außerhalb geschlossener Ortschaften vom 1. März bis 15. Oktober, bei nicht abgeernteten Feldern bis 15. November – dort an einer Leine von höchstens zwei Metern. Ausgenommen sind Rettungs-, Therapie-, Assistenz-, Dienst- und Jagdhunde im Einsatz.
Quelle: Stadt Innsbruck, Verordnung über den Leinenzwang für Hunde (Stadtrecht 5/2)
Freilauf
Sieben Hundewiesen mit Öffnungszeiten – und im Winter die abgeernteten Felder
- Hundewiesen
- 7
- Gesamtfläche
- rund 9.200 m²
- Werktags
- 7 bis 22 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- 9 bis 22 Uhr
- Abgeerntete Felder
- Oktober bis März, außerorts
Ohne Leine und ohne Maulkorb darf der Hund auf den ausgewiesenen Hundeauslaufzonen der Stadt: Egerdach in der Reichenau an der Ecke Egerdachstraße/Gumppstraße bei den Schrebergärten, Karwendelbrücke in der Höttinger Au an der Arthur-Haidl-Promenade, Pechepark in Wilten an der Ecke Südbahnstraße/Schidlachstraße, Pulverturm an der Hans-Flöckinger-Promenade, Roßaupromenade Ost am Archenweg 200 Meter östlich des Baggersee-Eingangs, Roßaupromenade West auf Höhe Roßaugasse 7–11 und Kranebitten am Kranebitterbodenweg hinter dem Campingplatz. Zusammen sind das rund 9.200 m². Ungewöhnlich sind die Öffnungszeiten: an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 9 bis 22 Uhr, an Werktagen von 7 bis 22 Uhr. Dazu kommt eine Regel, die es sonst nirgends gibt: Zwischen Oktober und März darf der Hund auf abgeernteten Feldern außerhalb des besiedelten Gebiets frei laufen. Hundekot ist überall zu entfernen, auch auf den Hundewiesen und im Wandergebiet; im Stadtgebiet stehen dafür Sac-O-Mat-Spender. Nicht erlaubt sind Hunde in der Freizeitanlage Roßau am Baggersee, in den Schwimmbädern der IKB und auf Friedhöfen.
Bus und Bahn
Hunde fahren im Verkehrsverbund Tirol kostenlos – aber nur mit Leine und Maulkorb
- Ticket
- keins nötig
- Leine
- Pflicht
- Maulkorb
- Pflicht
- Assistenzhunde
- ohne Maulkorb
Im Verbundraum des Verkehrsverbunds Tirol werden Hunde in Bussen, Bahnen und Straßenbahnen unentgeltlich befördert, sofern Ein- und Ausstieg in Tirol liegen – also auch in den Linien der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und auf der Nordkettenbahn-Zubringerlinie. Kostenlos heißt hier aber nicht bequem: In öffentlichen Verkehrsmitteln sind nach dem Tiroler Landes-Polizeigesetz Leine und Maulkorb zwingend, beides zugleich. Ausgenommen sind Assistenzhunde. Kleine ungefährliche Tiere dürfen in geeigneten Behältern mitfahren. Wer über die Verbundgrenze hinausfährt, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Unternehmens, etwa der ÖBB.
Quelle: Verkehrsverbund Tirol, Mitnahme von Hunden in Bus und Bahn
Stand: 08/2026. Wir prüfen diese Angaben regelmäßig – verbindlich ist immer die jeweils verlinkte Quelle.
Wo Hunde in Innsbruck frei laufen dürfen
Eine Auswahl der Flächen, die sich lohnen – mit dem, was du vorher wissen solltest.
Hundewiese Roßaupromenade West
Roßau
Auf Höhe Roßaugasse 7–11, direkt an der Promenade. Zusammen mit der Fläche Ost die größte Freilaufmöglichkeit im Osten der Stadt.
Hundewiese Pechepark
Wilten
Ecke Südbahnstraße/Schidlachstraße, mitten im Viertel. Werktags ab 7 Uhr, sonntags erst ab 9 Uhr geöffnet.
Hundewiese Kranebitten
Kranebitten
Am Kranebitterbodenweg hinter dem Campingplatz, ganz im Westen. Gut zu verbinden mit einer Runde in Richtung Kranebitter Klamm.
Inn-Promenade
Quer durch die Stadt
Der Weg am Inn ist flach, lang und autofrei – die verlässlichste Alltagsrunde in einer Stadt, in der es sonst schnell bergauf geht.
Nordkette
Nördlich über der Stadt
Mit der Bahn in zwanzig Minuten aus dem Zentrum. Auf den in der Leinenzwang-Verordnung gelb eingezeichneten Wegen gilt Leinenpflicht – die Karte vorher anzusehen lohnt sich.
Häufige Fragen zu Dogsharing in Innsbruck
Was kostet Hundebetreuung in Innsbruck?
Beim Dogsharing nichts. Ihr seid Nachbarn, die sich gegenseitig helfen – kein Stundensatz, keine Vermittlungsgebühr. Bezahlte Betreuung liegt üblicherweise bei 15 bis 25 € pro Gassirunde; dieser Kostenblock entfällt, weil beide Seiten etwas davon haben.
Wie hoch ist die Hundesteuer in Innsbruck?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 136,80 € pro Hund und Jahr; vorher waren es 99,96 €. Der ermäßigte Satz von 45,00 € gilt für Wachhunde, beruflich gehaltene Hunde und für Menschen mit Ausgleichszulage, Mindestsicherung oder niedrigem Arbeitslosengeld. Abgerechnet wird monatsgenau. Hundesteuermarken gibt es in Innsbruck nicht mehr.
Wann gilt in Innsbruck Leinenpflicht?
An öffentlichen Orten im besiedelten Gebiet gilt nach § 6a Tiroler Landes-Polizeigesetz Leine oder Maulkorb. Wo viele Menschen sind, gilt beides; in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, auf Spielanlagen und in Einkaufszentren immer. Dazu kommt Innsbrucks eigene Verordnung: Leinenzwang auf bestimmten Wegen an der Nordkette und in Vill/Igls sowie vom 1. März bis 15. Oktober bei landwirtschaftlichen Kulturen außerorts, an einer Leine von höchstens zwei Metern.
Wo darf mein Hund in Innsbruck ohne Leine laufen?
Auf sieben Hundewiesen: Egerdach, Karwendelbrücke, Pechepark, Pulverturm, Roßaupromenade Ost und West sowie Kranebitten – zusammen rund 9.200 m². Geöffnet sind sie werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 22 Uhr. Außerdem darf der Hund zwischen Oktober und März auf abgeernteten Feldern außerhalb des besiedelten Gebiets frei laufen.
Ich möchte in Innsbruck mit einem Hund Gassi gehen, habe aber keinen eigenen. Geht das?
Ja, genau dafür ist Dogsharing gemacht. Du legst ein Profil an, siehst Hunde aus deinem Stadtteil und meldest dich bei denen, die zu dir passen. Anders als beim Gassidienst im Tierheim gehst du nicht mit wechselnden Hunden, sondern baust eine Verbindung zu einem bestimmten Hund auf. Den Sachkundenachweis, den Tirol verlangt, braucht die haltende Person – nicht du.
Kann ich in Innsbruck einen Hund ausleihen oder mieten?
„Ausleihen“ trifft es nicht: Ein Hund ist kein Gegenstand, und niemand übergibt ihn an Fremde. Was es gibt, ist eine feste Verbindung zu einem Hund aus deiner Nachbarschaft – erst kennenlernen, dann gemeinsame Runden, dann auch mal allein. Es fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben.
Wie finde ich in Innsbruck einen Hundesitter?
Es gibt zwei Wege. Bezahlte Hundesitter und Gassiservices findest du über die üblichen Portale; sie rechnen pro Runde ab, meist 15 bis 25 €, und sie sitzen selten in genau deinem Stadtteil. Der zweite Weg ist Dogsharing: jemand aus deiner Nachbarschaft, der regelmäßig mit deinem Hund rausgeht, weil er selbst gern Zeit mit einem Hund verbringt. Dabei fließt kein Geld, weil beide Seiten etwas davon haben. Und weil es in Innsbruck in fast jeder Straße Menschen gibt, die gern mit einem Hund unterwegs wären, ist die Chance groß, dass jemand davon zu Fuß bei euch ist – anders als bei einem Dienstleister, von dem es in der ganzen Stadt eine Handvoll gibt.
Gassi gehen im Tierheim Innsbruck oder Dogsharing – was ist der Unterschied?
Beides ist sinnvoll, aber es ist nicht dasselbe. Im Tierheim gehst du meist nach einer Einführung mit wechselnden Hunden und zu den Zeiten der Einrichtung. Beim Dogsharing ist es derselbe Hund aus deinem Stadtteil, und die Zeiten macht ihr unter euch aus. Für den Hund bedeutet das Kontinuität statt wechselnder Menschen, für dich eine echte Bindung statt einer Schicht. Geld fließt in beiden Fällen keines.
Schau, wer in Innsbruck schon dabei ist
Dogsharing organisierst du über die Patzo App: Profil anlegen, Nachbarschaft ansehen, entscheiden. Ohne Abo.
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